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Baden-Württemberg setzt Corona-Alarmstufe Zwei in Kraft

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Das Coronavirus kommt zurück, an verschiedenen Orten im Land. Die Landesregierung zündet deshalb erstmals die nächste Alarmstufe. Oberstes Ziel: den kompletten Lockdown unbedingt vermeiden.

Von dpa und unserer Redaktion
Die Landesregierung prüft derzeit noch,  wie die von Bund und Ländern beschlossenen Verschärfungen der Corona-Regeln für Besucher von Gaststätten in Baden-Württemberg greifen. Foto: dpa
Die Landesregierung prüft derzeit noch, wie die von Bund und Ländern beschlossenen Verschärfungen der Corona-Regeln für Besucher von Gaststätten in Baden-Württemberg greifen. Foto: dpa  Foto: Marijan Murat (dpa)

Angesichts steigender Infektionszahlen verschärft das Land die Kontrollen der Corona-Regeln. Die grün-schwarze Landesregierung rief am Dienstag erstmals den Eintritt in die zweite Stufe eines dreistufigen Warnsystems aus. Damit einher gehen stärkere Appelle an die Bevölkerung und schärfere Kontrollen - etwa im Nahverkehr, in Läden, Restaurants, Bars und Kneipen. Die Stufe beinhaltet zunächst keine neuen landesweiten Einschränkungen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sprach von einer „Hab-Acht-Stufe“. „Wir müssen jetzt alles tun, damit sich kein exponentieller Anstieg entwickelt“, sagte der Grünen-Politiker.

Deutlich ansteigende Infektionszahlen, ein diffuses Infektionsgeschehen in einzelnen Landkreisen, zahlreiche Ausbrüche nach privaten Feiern sowie neue Infektionen in Pflegeheimen seien ausschlaggebend für den Schritt gewesen, teilte das Staatsministerium mit. Kretschmann appellierte an die Bürger: Es liege an allen, einen zweiten landesweiten Lockdown zu verhindern und damit nicht erneut Schulen, Kitas oder Geschäfte flächendeckend schließen zu müssen.

Die Landesregierung hatte im September ein dreistufiges Alarm-System im Kampf gegen eine zweite Welle vorgestellt. Entscheidend für die Einstufung dabei ist die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz. Sie zeigt die Zahl der Neuinfektionen innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohner. Aber auch andere Faktoren spielen bei der Bewertung eine Rolle, etwa die absoluten Infektionszahlen, die Zahl der Tests oder der Reproduktionswert (R-Wert), der angibt, wie viele Menschen ein Erkrankter im Schnitt mit dem Virus ansteckt.

 


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Die Pandemiestufe 2 gilt, wenn die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz von 10 Fällen je 100.000 Einwohner überschritten wird und zusätzlich das Infektionsgeschehen diffus ansteigt oder sich die landesweiten wöchentlichen Fallzahlen innerhalb von zwei Wochen verdoppeln. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz lag am Montag bei 16,4. Im Stadtkreis Heilbronn lag sie bei 26,9, im Landkreis Heilbronn bei 13,4 und im Hohenlohekreis bei 8,9. Der höchste Wert wurde mit 40,4 im Kreis Esslingen gemessen. 

Die dritte, kritische Phase gilt ab einer landesweiten Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Fällen auf 100.000 Einwohner. Das Konzept sieht dann etwa eine Ausweitung der Maskenpflicht an Schulen etwa auf den Unterricht vor. In der Gastronomie könnten dann der Ausschank von Alkohol eingeschränkt und der Betrieb auf Außenbereiche beschränkt werden. Veranstaltungen sollen dann eingeschränkt, Hygienemaßnahmen sowie Sanktionen bei Verstößen ausgeweitet werden.

Derzeit bleibt es noch bei Kontrollen und Appellen. Die zweite Stufe sieht bei Bedarf auch das Hochfahren von Corona-Ambulanzen und Teststellen vor. Dies habe man aber bereits in der ersten, stabilen Phase erledigt, sagte Sozialminister Manne Lucha (Grüne).

 

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Kritische Lage im Kreis Esslingen

Besonders kritisch ist derzeit die Lage vor allem im Kreis Esslingen, in dem innerhalb von sieben Tagen 40,4 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner registriert wurden. Damit liegt der Kreis momentan ebenso über der kritischen Marke von 35 neuen Fällen wie Mannheim (36,1). Eine Sprecherin des Landkreises Esslingen sprach am Montag von einem diffusen Infektionsgeschehen im Kreis. Es gebe keine einzelnen Hotspots, sondern Ausbrüche in Unterkünften für Flüchtlinge, in Familien, Sportvereinen und Betrieben.

Das Landratsamt Esslingen schränkt deshalb private Feiern im Kreis ein. In öffentlichen oder angemieteten Räumen wie Gaststätten sollen dort höchstens noch 50 Personen gemeinsam feiern dürfen, in privaten Räumen die Hälfte. Liegt die Inzidenz über 50, wird die Teilnehmerzahl bei Feiern weiter begrenzt. Auf diese Einschränkungen hatten sich Bund und Länder geeinigt. Das grün-schwarze Kabinett beschloss am Dienstag eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung des Landes.

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Hier geht es zum Stufenkonzept der Landesregierung.

In dieser Matrix der Lebensbereiche ist dargestellt, welche Maßnahmen in den jeweiligen Alarmstufen vorgesehen sind und in welchem Lebensbereich was gilt.

Zudem können falsche persönliche Angaben in Gästelisten in Restaurants nun mit einem Bußgeld belegt werden. Gäste, die über ihre Identität falsche Angaben machen, können mit einem Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro bedacht werden. Lucha betonte vor allem die Bedeutung der Nachverfolgung von Infektionsketten. Deshalb werde auch in Gaststätten und Kneipen verstärkt kontrolliert, dass Kontaktlisten ordentlich ausgefüllt werden. Die Wirte müssten da eine erste Plausibilitätskontrolle als ersten niederschwelligen Schritt machen, sagte Kretschmann.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband lehnt allerdings eine Verantwortung der Wirte für diese Kontaktlisten strikt ab. „Wir sind Gastgeber und keine Hilfspolizisten“, sagte ein Sprecher des Landesverbandes. Es gebe keine Rechtsgrundlage, die die Gastronomen verpflichte, ihre Gäste zu kontrollieren. „Unsere Betriebe können das auch gar nicht leisten“, sagte der Dehoga-Sprecher. Er appellierte an die Besucher von Restaurants und Kneipen, die Listen richtig auszufüllen. „Das ist eine wichtige Sache“, sagte er. „Da gibts keinen Raum für Späße.“

 


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Tausende Verstöße gegen die Maskenpflicht im Nahverkehr 

Mehr als 26.000 Verstöße gegen die Maskenpflicht hat die Polizei im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Südwesten festgestellt. Insgesamt wurden etwa 130.000 Menschen kontrolliert, wie das Innenministerium am Dienstag mitteilte. Indes wurden nur 659 dieser Verstöße zur Anzeige gebracht, da die Angesprochenen meist einsichtig waren und die Maske aufsetzten. „Der weit überwiegende Teil der Fahrgäste kommt der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im ÖPNV nach und verhält sich damit verantwortungsbewusst sowie respekt- und rücksichtsvoll“, teilte Innenminister Thomas Strobl (CDU) mit.

Gleichwohl sei es bei den Kontrollen auch zu einer versuchten Körperverletzung an einem Beamten des Polizeipräsidiums Mannheim gekommen. Die Beamten seien zudem im Zusammenhang mit den Kontrollen mehrfach beleidigt worden, 40 solche Delikte seien aufgenommen worden. Bei den 31 Schwerpunktkontrollen, die vom 13. August bis zum 5. Oktober stattfanden, waren 2300 Polizistinnen und Polizisten eingesetzt. Bis zum 9. Oktober sind noch 13 weitere Schwerpunktkontrollen der Polizei im Südwesten geplant.

 

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