Bauernproteste und Demos: Was ist bei Kundgebungen erlaubt – und was nicht
Fahrten auf der Autobahn oder in der Kolonne, Blockaden und Versammlungen: Wir haben nachgefragt, was bei Demonstrationen erlaubt ist und wie es zu unterschiedlichen Angaben bei Teilnehmerzahlen kommt.

Dass die Bauern bei ihrer Fahrt nach Stuttgart die Autobahn zwischen Sulz und Empfingen blockiert haben, soll ein Missverständnis zwischen Polizei und den Traktorfahrern gewesen sein. Auch wegen Linksfahren auf der B10 ermittelt die Polizei. Im Landkreis Heilbronn ist es in beispielsweise in Nordheim zu Beeinträchtigungen gekommen. Wir haben nachgefragt: Was ist bei Demonstrationen erlaubt?
Die Versammlungsfreiheit schließt auch "das Recht, über Ort, Zeit und sonstige Modalitäten einer Versammlung im Grundsatz frei zu bestimmen", teilt Pressesprecherin Lea Mosthaf vom Landratsamt mit, bei dem als Kreispolizeibehörde Großveranstaltungen aller Art angemeldet werden müssen.
Versammlungen auf Autobahnen nicht zulässig
Versammlungen seien also auch auf öffentlichen Straßen und somit ausnahmsweise auch auf Bundesstraßen, aber nicht auf Autobahnen zulässig, solange "die öffentliche Sicherheit und Ordnung dadurch nicht über Gebühr beeinträchtigt werden". Das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, dass andere Verkehrsteilnehmer die Nachteile hinnehmen müssen.
Wie sind die Regeln bei Fahrzeug-Konvois?
Schlange-Fahren ist grundsätzlich möglich bei so genannten geschlossenen Verbänden wie Leichenzügen und Prozessionen oder größeren Rad-Gruppen. "Ist bei einer Versammlung ein Konvoi angemeldet und genehmigt, dürfen die Teilnehmenden auf der vorgegebenen Strecke im Konvoi fahren und die entsprechenden Vorrechte wahrnehmen. Dies gilt nicht für die Fahrt zum Veranstaltungsort", teilt die Polizei mit.
Wie werden die Teilnehmerzahlen ermittelt?
Immer wieder spannend ist die Frage nach den Teilnehmern: Veranstalter nennen meist eine höhere Zahl als die Polizei, wie zuletzt bei der Demo "Wir halten zusammen!" in Neckarsulm. Bei kleineren Protestmärschen oder Kundgebungen werden die Personen händisch und auch mit sogenannten "Klickern" gezählt, so Annika Schulz vom Polizeipräsidium Heilbronn.
Bei Großkundgebungen, wie sie in Heilbronn zum Beispiel in der Vergangenheit auf der Theresienwiese oder auf dem Marktplatz stattfanden, sei dies aufgrund der hohen Personenanzahl so nicht möglich. "Hier zieht man zum einen Erfahrungswerte aus vergangenen Kundgebungen heran, zum anderen hat man die Möglichkeit, anhand der Fläche des jeweiligen Platzes die Teilnehmerzahl hochzurechnen."
Auch bei Demo in Neckarsulm wurden unterschiedliche Teilnehmerzahlen genannt
So auch in Neckarsulm: Man wisse, dass der Marktplatz etwa 2000 Personen Platz bietet, mit dem Umfeld sogar bis zu 4000 Personen, so Rathaus-Sprecher Andreas Bracht. So sei man auf die Schätzung von 1500 Personen gekommen, die Polizei hingegen war von rund 1000 Teilnehmern bei der Demo am Dienstagabend ausgegangen.
Grundsätzlich gilt: Eine Versammlung muss angemeldet werden. Auch wenn die Versammlungsleitung das Recht über die Modalitäten wie stationäre Kundgebung, Aufzug, Mahnwache oder Fahrzeugkorso hat, muss die Sicherheit Beteiligter wie Unbeteiligter in Absprache mit der Polizei stets gewährleistet sein.