Corona-Notbremse: Heilbronn muss Regeln verschärfen
In Heilbronn liegt die Sieben-Tage-Inzidenz den dritten Tag in Folge über 100. Strengere Regeln greifen von Dienstag an. Unklar ist noch, welche zusätzlichen Maßnahmen das Land vorschreibt.
Am Freitag zählte die Stadt Heilbronn 127,2 Neuinfektionen binnen einer Woche, gerechnet auf 100.000 Einwohner. Nach der bisherigen Landesverordnung müssen damit Lockerungen zwingend zurückgenommen werden. So ist etwa kein Terminshopping (Click and Meet) mehr möglich. Kunden dürfen aber weiterhin Waren bestellen und bei einem Einzelhandelsgeschäft abholen (Click and Collect).
Auch die Kontaktbeschränkungen verschärfen sich. Damit gelten in der Stadt bald dieselben Regeln wie im Landkreis Heilbronn. Dort war die Notbremse schon früher gezogen worden. Die aktuelle Inzidenz beträgt hier 117, im Hohenlohekreis 274,3.
Diese Regeln gelten ab Dienstag
Nachdem am Samstag die Bekanntmachung auf der städtischen Webseite erfolgt ist, werden die neuen Regeln am zweiten folgenden Werktag gültig. Ab Dienstag gelten dann folgende Maßnahmen:
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Private Treffen sind nur noch mit einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, erlaubt. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
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Der Einzelhandel darf kein „Click & Meet“ mehr anbieten. „Click & Collect“ ist aber möglich. Somit können Waren weiterhin beim lokalen Einzelhandel – telefonisch oder online – bestellt und dann vor Ort abgeholt werden. Ein Gastro- und Shoppingführer unter www.heilbronn.de/shopping gibt einen Überblick über die lokalen Angebote.
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Museen und Galerien werden für den Publikumsverkehr geschlossen.
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Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen nur noch Online-Unterricht anbieten.
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Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen müssen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege, sind weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet bleiben, Barbershops nur für Friseurdienstleistungen, nicht jedoch für Rasuren bzw. Bartschneiden.
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Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport müssen erneut geschlossen werden. Individualsport auf weitläufigen Anlagen, wie z.B. Golf, bleibt weiterhin erlaubt. Gruppensport im Freien ist nicht mehr erlaubt, es gelten die verschärften Kontaktbeschränkungen.
„Wir alle sind der Pandemie müde. Zum eigenen Schutz und zum Schutz aller müssen wir uns aber weiterhin konsequent an die Regeln halten, bis wir durch ein ausreichendes Impfniveau das Virus in den Griff bekommen. Dennoch brauchen wir jetzt zwingend eine landesweite Öffnungsperspektive für den Einzelhandel, die Gastronomie und die Kulturschaffenden, um ein Leben mit der Pandemie und nicht erst nach der Pandemie zu ermöglichen“, so Oberbürgermeister Harry Mergel. Die dazu für alle Städte im Land geltenden notwendigen Kriterien erhofft sich Mergel aus dem Tübinger Modellprojekt.
In Heilbronn ist das Infektionsgeschehen diffus, ohne singuläre Häufungen. Der überwiegende Teil der Infektionsfälle wird durch Virus-Varianten ausgelöst, insbesondere die hoch ansteckende englische Variante B 117.






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