Landkreis Heilbronn zieht die Corona-Notbremse
Wegen konstant hoher Infektionszahlen gelten im Landkreis Heilbronn von Mittwoch an wieder strengere Corona-Vorgaben. Unter anderem verschärfen sich die Regeln für den Einzelhandel noch einmal.
Während alle am Montag noch auf Ergebnisse des Bund-Länder-Gipfels warteten, muss der Landkreis Heilbronn Verschärfungen auf Grundlage der bisher geltenden Regelungen treffen. Und die sehen vor, dass Lockerungen zurückgenommen werden, wenn die Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche, gerechnet auf 100.000 Einwohner, drei Tag in Folge überschritten wird.
Das war im Landkreis Heilbronn am Montag der Fall. Der Wert liegt aktuell bei 105,4. Nach geltender Corona-Verordnung greifen die Änderungen am zweiten Werktag, der darauf folgt, also am Mittwoch. Das Landratsamt teilt mit, was jetzt im Landkreis konkret passiert:
Folgende Öffnungsschritte werden zurückgenommen:
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Ansammlungen und private Treffen von Personen sind nur noch für Angehörige eines Haushalts mit einer weiteren Person möglich – Kinder unter 14 Jahren der jeweiligen Haushalte nicht mitgerechnet.
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Das seit 8. März im Kreisgebiet geltende Terminshopping im Einzelhandel („Click and Meet“) wird untersagt. Hier gilt wieder die Regel des „Click and Collect“ aus den Lockdown-Bestimmungen der Wochen zuvor.
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Museen, Galerien und zoologische Gärten müssen schließen.
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Gleiches gilt für körpernahe Dienstleistungen, wie Kosmetik-, Nagel-, Massagestudios sowie Sonnen-, Tattoo- und Piercingstudios.
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Untersagt wird auch die Nutzung von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeitindividualsport. Eine Ausnahme gilt für weitläufige Außensportanlagen: Diese dürfen eingeschränkt von Personen aus einem Haushalt und höchstens einer weiteren Person genutzt werden. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
Nicht betroffen von den Einschränkungen sind:
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Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Bau- und Gartenmärkte. Sie werden nach der Corona-Verordnung wie der Einzelhandel für Waren des täglichen Bedarfs behandelt und dürfen weiter geöffnet bleiben.
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Fahr- und Flugschulen.
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Friseure, sie dürfen allerdings keine Rasur beziehungsweise Bartschneiden anbieten.
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Der Schulbetrieb und die Kindertageseinrichtungen.
Im Stadtkreis Heilbronn sahen die Zahlen zuletzt etwas besser aus, hier sank die Inzidenz am Montag leicht auf 85,3. Damit ist noch nicht der Punkt für weitere Verschärfungen erreicht. In der Stadt ist etwa weiterhin Click and Meet möglich.


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