Ausgangssperre: Droht der Flickenteppich in Baden-Württemberg?
Das Land Baden-Württemberg plant eine Hotspot-Regel, die ab einer Inzidenz von 50 gelten soll. Im Stadt- und Landkreis Heilbronn würde sich dadurch wenig ändern. Kommunen in der Region reagieren aber auch aus einem anderen Grund zurückhaltend.

Nach der Ausgangssperre ist vor der Ausgangssperre: Das gilt aller Voraussicht nach für Stadt und Landkreis Heilbronn, nachdem das Land auf ein Gerichtsurteil mit einer neuen Hotspot-Regel reagiert. Vertreter der Kommunen halten sich mit einer Bewertung noch zurück. Ein Passus des Entwurfs lässt einen regionalen Flickenteppich fürchten.
Die milderen Ausgangsregeln, die tagsüber gelten, fallen landesweit und ersatzlos. Nächtliche Ausgangsbeschränkungen gibt es weiter zwischen 21 und 5 Uhr, aber nur in Kreisen mit mehr als 50 Neuinfektionen binnen sieben Tagen gerechnet auf 100.000 Einwohner: Das sieht der Entwurf des Sozialministeriums vor, über den am Mittwoch entschieden werden soll. Das Land sah sich genötigt zu reagieren, nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim auf eine Klage hin die bisher gültige generelle Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr gekippt hatte. Die neue Regel soll am Donnerstag die alte nahtlos ablösen.
Am nächtlichen Status quo in Stadt und Landkreis Heilbronn würde das erstmal nur ändern, dass die nächtliche Ausgangsbeschränkung um eine Stunde verkürzt wäre. Beide liegen bei der Inzidenz noch deutlich (Stadt) oder knapp (Landkreis) über 50 und erfüllen auch eine weitere Voraussetzung, die im Entwurf formuliert ist: Die Gesundheitsämter sollen feststellen, dass es sich im Kreis um ein "diffuses" Geschehen handelt. Weder in Heilbronn noch im Landkreis gab es zuletzt klar eingrenzbare Ausbrüche.
Der Eppinger OB warnt vor Flickenteppich
Umgekehrt heißt das: Ist das Geschehen nicht diffus, sondern auf lokale Ereignisse eingrenzbar, wäre eine Ausgangssperre nicht zwingend. Das träfe etwa auf den Hohenlohekreis zu, wo viele Infektionen bei Würth, in einer Kita und infolge eines Fests auftraten. Viele Konjunktive. Stadt und Landkreis wollen zu den Plänen noch keine Stellung nehmen. Klaus Holaschke warnt aber bereits: "Wir müssen aufpassen, dass wir nicht wieder einen Flickenteppich bekommen." Der Eppinger OB und Vizepräsident des Gemeindetags betont, regional unterschiedliche Maßnahmen müssten "gut durchdacht und gerichtsfest" sein.
"Wir können das mittragen", kommentiert Alexis von Komorowski die Pläne. Der Hauptgeschäftsführer des baden-württembergischen Landkreistags betont, regional unterschiedliche Regelungen seien nur dann problematisch, wenn sie zu Ausweichbewegungen führen - wenn also etwa Geschäfte in einem Kreis geöffnet sind, aber im anderen nicht. "Bei Ausgangsbeschränkungen ist das nicht der Fall." Sie könnten durchaus dazu beitragen, Infektionszahlen zu senken, ist von Komorowski überzeugt.
Was im Moment gilt
In Baden-Württemberg ist das Verlassen der Wohnung nur aus triftigem Grund erlaubt. Tagsüber gibt es viele Ausnahmen, nachts zwischen 20 und 5 Uhr weniger. Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Regeln gekippt. Tagsüber wird es keine Ausgangsbeschränkung mehr geben, zwischen 21 und 5 Uhr soll sie aber nach Plänen der Regierung in Hotspots mit einer Inzidenz über 50 bestehen bleiben.
Kommentare öffnen


Stimme.de
Kommentare