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Land regelt Ausgangssperre neu

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Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann blickt auf Corona-Konferenz am Mittwoch. Zudem hat das Land die Ausgangssperre neu geregelt und die Corona-Hilfen für Hotels und Gaststätten verlängert.

von Michael Schwarz
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) verteidigt die alte Regelung zur Ausgangssperre.
Foto: dpa
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) verteidigt die alte Regelung zur Ausgangssperre. Foto: dpa  Foto: Sebastian Gollnow

Es ist der Tag vor der nächsten Corona-Konferenz mit den Ministerpräsidenten und Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Baden-Württembergs Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) wird zu seinen Plänen für die Sitzung befragt. Er lässt sich nicht in die Karten schauen - und wiederholt lediglich, dass er zunächst außer bei den Kitas und Grundschulen kaum Öffnungsperspektiven sieht. Seien Kitas und Grundschulen offen, könnten ja vielleicht als Nächstes die Friseure den Betrieb wieder aufnehmen, bleibt der Grünen-Politiker im Ungefähren - und lässt sich sonst wie immer vor den Konferenzen von Bund und Ländern kaum etwas entlocken. Am Ende hänge alles vom Infektionsgeschehen ab, sagt er.

Reaktion auf Mannheimer Urteil

Genauer muss das Land aber in einem anderen Punkt agieren. Nachdem der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof am Montag die landesweite Ausgangssperre von 20 bis fünf Uhr gekippt hatte, hat sich Grün-Schwarz jetzt auf ein andere Vorgehen geeinigt. Ab Donnerstag sollen nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis fünf Uhr nur noch in regionalen Hotspots ab einem Schwellenwert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche erlassen werden. "Wir hatten das ohnehin vor", lässt Kretschmann die Runde wissen.

Über dem Schwellenwert 50 liegen aktuell sowohl Stadt- und Landkreis Heilbronn als auch der Hohenlohekreis.

 


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Neuregelung muss noch beschlossen werden

Und wie soll die neue Regelung umgesetzt werden? Bislang liegt ein Entwurf des Stuttgarter Sozialministeriums vor. Laut diesem soll die neue Ausgangssperre in den Stadt- und Landkreisen greifen, deren Inzidenz in drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50 ist - und das zuständige Gesundheitsamt ein diffuses Infektionsgeschehen meldet. Das heißt: Bei nur einem Ausbruchsherd - zum Beispiel in einem Pflegeheim oder in einer Firma - muss es bei einem Wert von über 50 nicht zwangsläufig zu Ausgangssperren kommen. Der Entwurf des Sozialministeriums soll am Mittwoch regierungsintern abgestimmt werden, damit die neue Regelung einen Tag später in Kraft treten kann.

Hotels und Gaststätten werden weiter unterstützt

Derweil hat der grün-schwarze Ministerrat in seiner Sitzung am Dienstagvormittag die Corona-Stabilisierungshilfen des Landes für das Hotel- und Gaststättengewerbe bis zum 28. April 2021 neu aufgesetzt. Bislang wurden Anträge nur bis zum 31. Dezember 2020 genehmigt. Die Stabilisierungshilfen für Hotels und Gaststätten hatte das Land bereits während der ersten Welle im Mai 2020 beschlossen. Damit wurden die Bundeshilfen für die gescholtene Branche flankiert. Zu diesem Zweck wurden damals aus dem Haushalt 330 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bislang sind jedoch nach Angaben des Stuttgarter Wirtschaftsministeriums erst knapp 100 Millionen Euro an Hilfen ausbezahlt worden. Damit ist noch ein finanzieller Puffer vorhanden.

 


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Rücklagen in Höhe von 95 Millionen Euro werden genutzt

Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) wird nun für die Hotels und Gaststätten Mittel in Höhe von rund 95 Millionen Euro aus der Rücklage für Haushaltsrisiken beantragen. Das Land wolle damit erneut die Überbrückungshilfen des Bundes mit eigenen Mitteln ergänzen. Und: Betriebe, die bereits 2020 Stabilisierungshilfen bekommen haben, können diese 2021 auch zum zweiten Mal erhalten.

Vor allem familiengeführte Betriebe des Gastgewerbes seien nicht ausreichend durch die Bundeshilfen abgesichert, erklärt Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) gegenüber der Heilbronner Stimme.

Tourismusminister Wolf: Betriebe haben Klarheit

Südwest-Tourismusminister Guido Wolf (CDU) begrüßt die Verlängerung der Hilfen für die Branche ebenfalls - jetzt hätten die Betriebe endlich Klarheit: "Damit setzen wir das bundesweit einmalige Stabilisierungsprogramm für 2021 neu auf, so dass die Gastronomen und Hoteliers aus Baden-Württemberg erneut dringend notwendige Hilfen beantragen können."

 

Branche in Not

Bis zum 2. Februar 2021 hat die L-Bank nach Angaben des Stuttgarter Wirtschaftsministeriums mehr als 9800 Anträge gastgewerblicher Unternehmen aus Baden-Württemberg auf Corona-Hilfen von Bund oder Land bewilligt. Hinzu kommen Unternehmen, die für das Jahr 2020 ausschließlich Anträge auf November- und/oder Dezemberhilfe stellten und deren Zahl noch nicht bestimmt werden kann, so die Behörde. 2020 hatten rund 40 Prozent der Gaststätten und Hotels im Südwesten, die gefördert worden sind, ausschließlich Stabilisierungshilfen des Landes bezogen. Die durchschnittliche Förderung beträgt rund 20.500 Euro pro Betrieb.

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