Agrardiesel-Subventionen für Landwirte schon seit Jahren in der Diskussion
Die Bundesregierung rudert zurück: Die Subvention für Agrardiesel wird nun schrittweise gestrichen. Erste Regelungen dazu gab es bereits in den 60er Jahren. Wir beantworten wichtige Fragen zum Thema.

Bevor die Landwirte am Montag, 8. Januar, wie angekündigt auf die Straßen gehen, hat die Bundesregierung zumindest teilweise die geplanten Kürzungen im Agrarbereich zurückgenommen. So wird die Kfz-Steuerbefreiung für die Landwirtschaft nun doch nicht gestrichen. Die Subventionen für Agrardiesel werden allerdings wegfallen – nun jedoch auf mehrere Jahre verteilt. Mit dieser schrittweisen Reduzierung sollen die Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung bekommen.
Was ist eigentlich Agrardiesel?
Im Grunde auch nur Dieselkraftstoff, der in der Land- und Forstwirtschaft genutzt wird. Landwirte können Anträge stellen und erhalten für den nachgewiesenen Verbrauch von Dieselkraftstoff eine teilweise Rückvergütung der Mineralölsteuer. Das ist gesetzlich seit Januar 2001 festgelegt. Das Gesetz löste die frühere Gasölverbilligung nach dem Landwirtschafts-Gasölverwendungsgesetz vom 22. Dezember 1967 ab.
Subventionen gibt es also schon seit fast 60 Jahren. Wörtlich hieß es damals: "Die Verbilligung beträgt 32,15 Deutsche Mark für 100 Liter Gasöl." Bis 2004 wurde Agrardiesel in Deutschland mit 25,56 Cent pro Liter besteuert. Bis 2023 wurden die Beträge immer wieder angepasst. Das trifft auch auf den Selbstbehalt zu. Aktuell beträgt die Vergütung 21,48 Cent/Liter bei Dieselöl. Bei Biodiesel beträgt die Erstattung 45 Cent/Liter, bei Pflanzenöl 45,03 Cent/Liter.
Warum wird der Diesel für Landwirte subventioniert?
Der Ursprungsgedanke: Traktoren sind in der Regel kaum auf öffentlichen Straßen unterwegs, belasten also nicht die Infrastruktur.
Gibt es auch in anderen Ländern Subventionen in diesem Bereich?
Ja, und 18 EU-Staaten haben geringere Steuern auf Agrardiesel, beispielsweise Spanien und Italien. In Frankreich, den Niederlanden und Polen sind die Steuern hingegen höher. Allerdings hinkt der Vergleich, denn der Bund zahlt 4,1 Milliarden Euro, oder 56 Prozent des Agraretats, etwa für die Alterskasse und die Berufsgenossenschaft. Solche Regelungen gibt es nicht in allen EU-Mitgliedsstaaten. Die Subventionen der EU hingegen sind überall gleich und an die Fläche des Betriebs gebunden.
Wie viel gibt die Bundesregierung pro Jahr für Subventionen in der Landwirtschaft aus?
2023 wurden 2,4 Milliarden Euro zugeschossen. Zwei Jahre vorher waren es noch 3,2 Milliarden. Damit wurde allerdings der Peak erreicht. Besonders in den Jahren, als die CDU die Kanzlerin stellte, lag die Summe konstant unter zwei Milliarden Euro. Nur im ersten Corona-Jahr 2020 wurde dieser Betrag auf den Punkt erreicht. Der Spruch "Hast du eine Kuh, wähl die CDU" greift zumindest hier nicht ganz. Im Wirtschaftsjahr 2021/22 erhielten Unternehmen der Landwirtschaft im Durchschnitt knapp 48.000 Euro Subventionen.
Wie läuft die schrittweise Senkung ab?
2024 wird laut Bundesregierung der Entlastungssatz um 40 Prozent reduziert. 2025 und 2026 wird jeweils eine weitere Reduzierung um 30 Prozent angestrebt, sodass für im Jahr 2026 verbrauchte Mengen keine Subventionen mehr erfolgen. Die geplante Kfz-Steuer auf landwirtschaftliche Fahrzeuge fällt hingegen weg.



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