Neue THC-Grenze für Autofahrer: Diese Bußgelder drohen bei Cannabis-Konsum
Nach dem Cannabis-Konsum Auto fahren? Ein neues Gesetz mit neuen Regelungen zu THC-Werten tritt nun in Kraft. Ab wann Bußgelder drohen.
In Deutschland darf Cannabis mittlerweile legal konsumiert werden. Allerdings nur unter gewissen Bedingungen: Konsumenten dürfen bis zu 50 Gramm Gras besitzen, aber nicht überall ihren Joint anzünden. Beispielsweise um Kindergärten und Schulen gelten Verbotszonen. Verboten war der Konsum bislang für alle, die danach noch in ein Fahrzeug steigen wollten.
Der Gesetzgeber versucht mit der Legalisierung, den Schwarzmarkt zu bekämpfen. Deshalb kann jeder Cannabis selbst anbauen, das Gras vertrieben ist hingegen verboten. Zudem können Konsumenten Cannabis bei Social Clubs erstehen. Doch nicht jeder glaubt daran, dass mit diesen Regeln der Schwarzmarkt bekämpft werden kann. Helena Resch, Suchtberaterin von Mevesta, sagte der Heilbronner Stimme kurz nach der Legalisierung: "Der Schwarzmarkt blüht jetzt und er wird weiterhin blühen."
Neue THC-Regel für Autofahrer: Was jetzt für Cannabis-Konsumenten gilt
Eine weitere Regel sollte Autofahrer schützen. Bislang durfte bei Teilnehmern am Straßenverkehr keinerlei Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut nachgewiesen werden. Dabei sagt der Wert allerdings nichts darüber aus, wie stark der Fahrer berauscht ist.
Denn laut Kai Brennecke, Pädagoge in der Suchberatung bei der Heilbronner Diakonie, lagert sich THC besonders im Fettgewebe an. Und weil das nicht so schnell abgebaut wird, ist der Wert länger nachweisbar. Wie sich die Rauschwirkung weiterentwickelt, könne man nicht vorhersagen, so Brennecke.
Durch die Gesetzesänderung, die am 22. August in Kraft tritt, gilt für den berauschenden Wirkstoff THC, der durch Kiffen in den Körper gelangt, eine Grenze von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut. Damit wird Cannabis an die Droge Alkohol angeglichen, für die eine Grenze von 0,5-Promille gilt. Die Grenze von 3,5 Nanogramm THC entspricht allerdings eher 0,2 Promille Blutalkohol. Fahranfänger haben ebenso wie bei Alkohol eine Probezeit von zwei Jahren, während der Cannabis-Konsum verboten ist.
Anpassung von THC-Grenzwert – Gefahr bei Cannabis-Mischkonsum
Wird der Wert nicht eingehalten, müssen Fahrer mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei Mischkonsum mit Alkohol fällt die Strafe noch höher aus. Laut dem neuen Gesetz wird hier ein Bußgeld von 1000 Euro fällig. Gerade Mischkonsum kann große Gefahren bergen. Brennecke erklärte der Heilbronner Stimmenach der Cannabis-Legalisierung: "Mischkonsum ist gefährlich, weil die einzelnen Komponenten nicht mehr einschätzbar sind."
Der Autofahrerclub ADAC hält die Höhe des Grenzwerts für plausibel. "Es gibt bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass die Interessen der Verkehrssicherheit dadurch beeinträchtigt werden", hieß es in einer Stellungnahme für die Beratungen im Bundestag. Dennoch gelte: "Wer fährt, kifft nicht!" Das unterstützen auch die Suchtberater. Bewusster Konsum von Cannabis habe viel mit der Einschätzung von Risiken zu tun. Fahrzeuge und Maschinen fahren oder bedienen sollte nach dem Cannabis-Konsum einfach unterlassen werden.
Cannabis versus Alkohol: Warum die Diskussion unsachlich ist
Für die Deutsche Polizeigewerkschaft geht der neue Grenzwert in die falsche Richtung. "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wäre vielmehr eine Anpassung der Alkoholgrenzwerte erforderlich gewesen." Dass Cannabis und Alkohol häufig als Drogen unterschiedlicher Klassen behandelt werden, stößt den Suchtberatern allerdings negativ auf. Resch hält es für eine unfachliche, "blöde Diskussion" und hofft, dass diese Denkmuster durch die Legalisierung aufgebrochen werden.
Aus der Sicht von Suchtberater Bennecke hat das "viel Unwissenheit zu tun". Mit Alkohol hätten viele Menschen Erfahrungen gemacht, wodurch sie ihre Kinder bei der Konsummenge beraten könnten. "Für Cannabis gibt es keine gesellschaftsdruchdringende Erfahrung wie bei Alkohol."