Böllern in Bad Wimpfen? Diese Regeln gelten an Silvester in der Altstadt
In der „schönsten Altstadt Deutschlands“ gelten aufgrund des Denkmalschutzes spezielle Regeln. Wenn man sich nicht daran hält, kann es durchaus teuer werden.
Krach, bum, peng. Wenn es am Silvesterabend wieder kräftig und vielerorts zischt und knallt, sind nicht nur farbenfrohe Fontänen und bunte Erscheinungen am Himmel, sondern auch Brandgefahren und Lärmbelästigungen geboten. Das hat beispielsweise dazu geführt, dass – abgesehen von einem Bereich im nördlichen Industriegebiet – im gesamten Heilbronner Stadtgebiet das Zünden von Böllern, Kanonenschlägen und Knallfröschen verboten ist. Und auch für die Stauferstadt, die in diesem Jahr vom Online-Reiseportal Travelbook zur „Schönsten Altstadt Deutschlands“ ernannt wurde, gelten wieder spezielle Böller-Regeln.
Böllerverbot in der Bad Wimpfener Altstadt hat Tradition
„Für die denkmalgeschützte, historische Altstadt in Bad Wimpfen gilt ein generelles Böllerverbot“, berichtet Ordnungsamtsleiter Jochen Großkopf. Hintergrund ist die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz Paragraf 23: Diese schreibt vor, dass „das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten“ ist. Schließlich geht von Raketen und Co. eine Gefahr für die malerischen Gebäude Bad Wimpfens aus.

Jochen Großkopf erklärt: „Feuerwerkskörper können durch Funkenflug oder direkte Brandeinwirkung Schäden an den überwiegend aus Fachwerk bestehenden historischen Gebäuden verursachen. Zudem besteht eine erhöhte Gefahr, dass brennbare Dachkonstruktionen oder enge Gassen Brände begünstigen.“ Und dann wäre eine Feuer-Katastrophe keineswegs völlig ausgeschlossen.
Böllerverbot in Bad Wimpfen: Geldbuße bis zu 50.000 Euro bei Verstößen
Bereits in den vergangenen Jahren hat das Böllerverbot in der Bad Wimpfener Altstadt gegolten. Die Verwaltung der Stauferstadt weist ihrerseits – wie schon in den Vorjahren – auf der städtischen Homepage, im Mitteilungsblatt und in Push-Nachrichten auf die Regelung hin, um einen sicheren und gesundheitlich unbedenklichen Wechsel ins neue Jahr 2026 zu gewährleisten.
Und wenn sich einige Unbelehrbare nicht an die Vorschriften halten und dennoch beispielsweise an den Orten zündeln, wo kürzlich noch der Altdeutsche Weihnachtsmarkt zahlreiche Besucher begeistert hat? Dann kann es teuer werden, wie Ordnungsamtsleiter Jochen Großkopf informiert: „Zuwiderhandlungen gegen das Verbot gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.“
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