Die wichtigsten Antworten zu den neuen Corona-Beschlüssen
Nach den jüngsten Bund-Länder-Beschlüssen fallen die Corona-Einschränkungen weitestgehend. Die Inzidenz verliert an Bedeutung, in Baden-Württemberg wird der Wert von Montag an ganz gekippt.

Baden-Württemberg kippt die Inzidenz als Richtwert für Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Bereits von kommendem Montag an sollen Obergrenzen für Veranstaltungen fallen, Betriebe unter Volllast öffnen dürfen und die Menschen unbeschränkten Zutritt zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens genießen - vorausgesetzt, sie gehören zu der „GGG“-Gruppe, sind also entweder vollständig geimpft, können eine Genesung nachweisen oder einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen. In wenigen Einzelfällen kann auch ein negativer Antigenschnelltest ausreichen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
Wie kommt es zum Kurswechsel?
Baden-Württemberg geht mit diesem Beschluss unter den Bundesländern voran. „Wir möchten frühzeitig Klarheit schaffen. Klar ist: die Verordnung soll einfacher werden und den Menschen sollen ihre Grundrechte so schnell wie möglich zurückgegeben werden“, teilt eine Sprecherin des Sozialministeriums mit. Bereits mehrfach hatten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Sozialminister Manfred Lucha (beide Grüne) geäußert, die bislang maßgebliche Inzidenz - also die Zahl der Covid-19-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche - könne nicht länger als Grundlage für ordnungspolitische Maßnahmen gelten, da sich das Infektionsgeschehen und die Belastung des Gesundheitswesens entkoppelt haben.
Damit entfalle eine juristische Grundlage für die Einschränkungen, nämlich, die Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden. Einschränkungen für Geimpfte seien damit nicht mehr zu rechtfertigen. Eine Änderung der Corona-Verordnung mit der turnusmäßig anstehenden Erneuerung der Verordnung war daher ohnehin geplant. Die neue Verordnung soll aber nun bereits am Montag, 16. August in Kraft treten, eine Woche früher als bislang geplant. Das hat die Landesregierung am Mittwoch beschlossen.
Können jetzt Theater, Konzerthallen, Kinos, Clubs und Diskotheken wieder unbegrenzt Publikum zulassen?
Ja. Es ist vorgesehen, dass die Personenobergrenze bei kulturellen Veranstaltungen im Innenbereich sowie in Clubs und Discos fällt. Alle Einrichtungen können unter Vollauslastung öffnen. Voraussetzung für den Besuch ist aber der Nachweis einer vollständigen Impfung, einer Genesung oder - in diesem Fall - auch eines negativen PCR-Tests. Die Einrichtungen und Veranstalter müssen dies überprüfen. Neu ist: Ein Antigenschnelltest reicht für den Besuch dieser Veranstaltungen nicht mehr aus.
Was ist mit Sportveranstaltungen und Stadionbesuchen?
Hier ist noch vieles im Fluss. Vorgesehen ist laut Sozialministerium Stand Mittwoch, dass die Zuschauer-Obergrenze in den Fußballstadien gemäß dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz erhalten bleibt.
Gibt es für Bürger kostenlose PCR-Tests?
Nein. Bislang übernimmt der Staat noch die Kosten für einen Antigenschnelltest pro Woche und Bürger. Für die Bürger ist dieser Test noch bis Mitte Oktober kostenlos. PCR-Tests, für die mindestens 50 Euro fällig werden, müssen dagegen in der Regel selbst bezahlt werden. Die Kosten können für PCR-Tests aber je nach Anbieter auch deutlich höher liegen.
Was ist mit Kindern, für die es ja keine Impfempfehlung gibt?
Nach Auskunft des Sozialministeriums brauchen Kinder voraussichtlich keine Tests. Geplant ist, folgende Gruppen von der Testpflicht auszunehmen: Kinder unter sechs Jahren, Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden, sowie Menschen, die aufgrund eines Attestes nicht geimpft werden können. Bis zum Beginn des kommenden Schuljahres sollen Schüler von der Testpflicht befreit werden, danach werden sie ohnehin in der Schule getestet. Details werden derzeit noch innerhalb der Landesregierung abgestimmt.
Wozu braucht man künftig dann noch einen Antigenschnelltest?
Nach bisherigen Planungen soll für den Besuch von Innengastronomie, Frisören und anderen körpernahen Dienstleistern weiter ein Antigenschnelltest ausreichen, sofern die Kunden keine Impfung oder Genesung nachweisen können. Das Sozialministerium teilt am Mittwoch dazu mit: „Grundsätzlich ist geplant: Dort, wo intensive Körpernähe nicht zu vermeiden ist, ist ein PCR-Test notwendig. Wo nicht, reicht auch ein Antigenschnelltest. Die genauen Bereiche werden dieser Tage definiert werden.“
Wird jetzt benachteiligt, wer sich nicht impfen lassen kann, oder möchte und keinen PCR-Test bezahlen kann?
Dazu sagt Sozialminister Manfred Lucha: „Es steht jedem frei, am gesellschaftlichen Leben geimpft oder getestet teilzunehmen. Wir wollen und wir werden den Menschen ihre Freiheitsrechte zurückgeben. Aber da die Pandemie noch nicht vorbei ist, geht das nur mit ‚3 G’. Ich appelliere noch einmal an die Menschen: Lassen Sie sich impfen. Je mehr Menschen einen Impfschutz haben, desto entspannter wird unser aller Leben sein.“
Was ist mit der Maskenpflicht und den Abstandsregeln?
Sie gelten nach derzeitigem Stand auch in der neuen Verordnung uneingeschränkt weiter. Die Abstands- und Hygieneregeln im Alltag sowie die Maskenpflicht im Einzelhandel und öffentlichen Verkehrsmitteln und weiteren Einrichtungen bleiben erhalten.
Gilt das Stufenkonzept noch, wenn Inzidenzen keine Rolle mehr spielen?
Nein. Laut Sozialministerium wird die Inzidenz ordnungspolitisch keine Rolle mehr spielen in der nächsten Verordnung. Auch vom Stufenkonzept wird sich das Land verabschieden. Im Moment werden noch neue Indikatoren definiert.