Stimme+
Europa- und Kommunalwahl 2024
Lesezeichen setzen Merken

Stimme abgeben ohne Gang ins Wahllokal: So funktioniert die Briefwahl

   | 
Lesezeit  2 Min
Erfolgreich kopiert!

Wer sich am 9. Juni für die Europa- und Kommunalwahl nicht in ein Wahllokal begeben möchte, kann mit der Briefwahl seine Stimme auch schon vorher abgeben. So müssen Wähler vorgehen, um die Wahlunterlagen zu erhalten.

Bereits vor dem 9. Juni können Wahlberechtigte ihre Stimmen für Kommunal- und Europawahl per Briefwahl abgeben.
Bereits vor dem 9. Juni können Wahlberechtigte ihre Stimmen für Kommunal- und Europawahl per Briefwahl abgeben.  Foto: Oliver Berg

Bald ist es so weit: Für die Europawahl und Kommunalwahl in Baden-Württemberg öffnen Wahllokale am Sonntag, 9. Juni, ihr Pforten. Einen Überblick der Wahllokale in Heilbronn gibt es hier. Wer sich zur Zeit der Wahl im Urlaub befindet, arbeiten muss oder gar längerfristig krank ist, für den ist der Gang ins Wahllokal nicht so praktisch. Doch selbst das ist keine Ausrede, einfach zum Nicht-Wähler zu werden. Denn es gibt die Briefwahl.

Briefwahl ist zwar sowohl für die Kommunalwahl als auch für die Europawahl möglich, es braucht jedoch einen Antrag. Jeder Wahlberechtigte bekommt an seine Meldeadresse kostenlos eine Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Auf der Rückseite befindet sich ein Vordruck, mit dem die Briefwahl beantragt werden kann. Dazu muss der Zettel nur ausgefüllt und an den Absender zurückgeschickt werden. Nur hierfür wird das übliche Porto fällig.

Kommunal- und Europawahl 2024: So einfach ist geht die Briefwahl

Alternativ kann die Briefwahl bei der zuständigen Gemeinde persönlich, schriftlich auch als Fax oder Mail und mancherorts auch online beantragt werden. Für den Onlineantrag bietet das Serviceportal Baden-Württemberg eine Übersicht. Nur ein telefonischer Antrag ist nicht möglich. Aber wer darf überhaupt wählen? Das hat die Heilbronner Stimme hier zusammengefasst.

Die Unterlagen für die Briefwahl kommen wieder per Post an die Wohnanschrift. Beim Antrag der Unterlagen kann aber auch eine andere Adresse angegeben werden, beispielsweise der Urlaubsort. Wahlberechtigte können die Unterlagen auch bei der Gemeinde abholen – und theoretisch vor Ort den Stimmzettel ausfüllen und direkt wieder abgeben. Das teilt die Bundeswahlleiterin mit.

Stimme per Briefwahl abgeben: So geht Wählen von zu Hause

Wähler, die noch Bedenkzeit brauchen, können die Unterlagen natürlich mit nach Hause nehmen. Wer für die Europawahl herausfinden will, welche Partei am ehesten zu den eigenen Werten und Überzeugungen passt, für den ist der Wahl-O-Mat ein hilfreiches Werkzeug. 

Ob per Post oder Abholung: Wer den Wahlbrief öffnet, dem kommen einige Blätter Papier entgegen. Enthalten sind der Wahlschein, die Stimmzettel und dazugehörige Umschläge, außerdem ein roter Wahlbriefumschlag mit Anschrift der Gemeinde und ein Merkblatt mit ausführlichen Erläuterungen. 

Wählen von zu Hause: Das muss bei der Briefwahl beachtet werden

Für die Stimmabgabe per Briefwahl sollte grundsätzlich dasselbe gelten wie in der Kabine im Wahllokal: Der Wahlberechtigte soll die Stimme selbst abgeben und dabei unbeobachtet sein. Wichtig ist, dass die Stimmzettel anschließend in den passenden Umschlag gelegt werden – und der Umschlag zugeklebt wird.

Außerdem müssen Wahlberechtigte, die per Briefwahl abstimmen, die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein unterschreiben. Dabei ist Vorsicht geboten: Unterschreibt man versehentlich auf dem Stimmzettel, wird dieser ungültig. Wahlschein und die Umschläge mit den Stimmzetteln wandern dann in den roten Wahlbriefumschlag.

Zurück ins Wahllokal: So gelten die Stimmen der Briefwahl

Innerhalb Deutschlands kann er unfrankiert in die Post gegeben werden. Innerhalb der EU genügt es, den Brief passend zu frankieren. Sollen die Wahlunterlagen außerhalb der EU zurück zu den deutschen Behörden kommen, muss der Versand per Luftpost stattfinden. Dafür benötigt man einen Luftpostaufkleber.

Dann heißt es nur noch: auf die Post hoffen. Denn die Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag an der entsprechenden Stelle ankommen, damit die Stimmen ausgezählt werden können. Für die pünktliche Ankunft ist jeder Wähler selbst verantwortlich. Deshalb sollten diese Fristen beachtet werden.

  Nach oben