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Kommunal- und Europawahl 2024
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Diese Fristen müssen für die Briefwahl eingehalten werden

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Wähler, die ihre Stimmzettel zu Hause ausfüllen, aufgepasst: Für die Briefwahl müssen einige Fristen beachtet werden – sonst zählt die Stimme nicht.

Damit die Stimmen der Briefwahl auch zählen, müssen sie zum richtigen Zeitpunkt in die Post gegeben werden.
Damit die Stimmen der Briefwahl auch zählen, müssen sie zum richtigen Zeitpunkt in die Post gegeben werden.  Foto: Patrick Pleul

In Deutschland ist es möglich, bei Kommunalwahlen, Landtagswahlen, Bundestagswahlen und sogar bei Europawahlen seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Und das sogar kostenlos. Lediglich Porto wird in manchen Fällen benötigt.

Am 9. Juni haben die Wahllokale geöffnet – in Heilbronn allein sind es 76 Wahlräume. Für Briefwähler ist der Stichtag nicht so wichtig. Sie geben schon vorher ihre Stimmen ab. Um die Wahlunterlagen zu erhalten, müssen Wahlberechtigte einen kostenlosen Antrag stellen. Das ist mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung bis zum Freitag, 7. Juni, vor der Wahl möglich. Wie man die Unterlagen am besten beantragt, hat die Heilbronner Stimme hier zusammengefasst.

Frist für die Briefwahl: Dieser Stichtag gilt

Doch wie kommen die Stimmzettel zu denen, die am Wahltag ausgefüllt werden? Ausgefüllte Stimmzettel müssen in die dafür vorgesehenen Umschläge gelegt werden. Anschließend können sie deutschlandweit kostenlos zum entsprechenden Wahllokal versendet werden. Innerhalb der EU müssen Briefwähler für das Porto aufkommen. Im europäischen Ausland kostet das Versenden der Wahlunterlagen mehr, denn sie müssen per Luftpost verschickt werden.

Die Deutsche Post informiert auf ihrer Internetseite, welche Wahlen 2024 stattfinden. Neben der Europawahl und der in einigen Bundesländern parallel stattfindenden Kommunalwahl werden auch in Sachsen, Thüringen und Brandenburg im September die Landtage neu gewählt. 

Per Briefwahl abstimmen: Bis zu diesem Tag müssen die Unterlagen eingereicht werden

Doch egal für welche Wahl, den Briefwählern empfiehlt die Post dasselbe: Die Wahlunterlagen sollten möglichst früh beantragt werden. Spätestens drei Werktage vor der Wahl sollten sich die ausgefüllten Stimmzettel wieder auf den Weg zurück zur zuständigen Gemeinde machen. Im Fall der Europawahl und der Kommunalwahl in Baden-Württemberg ist der Stichtag laut Post also Mittwoch, 5. Juni.

Geht ein Wahlbrief zu spät ein, können die darin enthaltenen Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden. Das Risiko trägt der Wähler selbst. Darauf weist auch die Bundeswahlleiterin hin. Wer also per Brief abstimmen möchte, sollte sich möglichst früh darum kümmern.

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