Streit um Goldbären vor Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Sie sind beide süß. Doch können «Goldbär» und «Gold-Teddy» auch verwechselt werden? Geschmacklich können das wohl nur Fruchtgummi-Liebhaber oder Schokoladenfans beurteilen. Rechtlich ist es Sache des BGH in Karlsruhe.