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Machen im Homeoffice "sehr viele, was sie wollen"? Neue Regel bei Bechtle polarisiert

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Mitarbeiter einiger Bechtle-Bereiche sollen mehr Präsenz vor Ort zeigen. Stimme-Leser reagieren emotional auf die Homeoffice-Änderung – einige kritisieren den IT-Dienstleister, andere sehen Gründe bei den Angestellten.


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Flexibles Arbeiten im Homeoffice mit einzelnen, wenigen Präsenztagen im Büro: Diese Regelung etablierte sich während und nach der Corona-Pandemie in vielen Firmen. Doch für einige Angestellte im Raum Heilbronn scheinen diese Zeiten nun vorbei zu sein. Denn immer mehr Unternehmen in der Region kippen die Möglichkeit, mobil zu arbeiten oder reduzieren sie stark. Dazu soll auch der IT-Dienstleister Bechtle zählen

Neue Homeoffice-Regel bei Bechtle: Mitarbeiter sollen teils öfter ins Büro kommen

Mitarbeiter berichten der Heilbronner Stimme, dass in einigen Gesellschaften seit Anfang März eine 4-1-Regelung beim Homeoffice eingeführt wurde – mindestens vier Tage pro Woche im Büro arbeiten, ein Tag mobil. Die Regelung gilt wohl für die Gesellschaften Bechtle Direct, Bechtle Logistik & Service und das Bechtle Systemhaus, die alle am Stammsitz Neckarsulm angesiedelt sind.

Mit einer verschärften Präsenzpflicht steht Bechtle nicht alleine da. In der Schwarz-Gruppe sollen Mitarbeiter in drei zentralen Bereichen in Zukunft wieder drei Tage pro Woche im Büro arbeiten. Auch bei Bosch wurden Angestellte bereits im November vergangenen Jahres dazu aufgefordert, das mobile Arbeiten zu reduzieren.

Bechtle ändert wohl Homeoffice-Regel – Diskussion bei Lesern auf Social Media

Auf die neue Homeoffice-Regelung, die bei Bechtle gelten soll, reagieren Leser der Heilbronner Stimme gespalten. Auf der Stimme-Facebookseite und unter einem Instagram-Beitrag der Stimme zur strengeren Präsenzpflicht finden sich zahlreiche Kommentare. Während einige Leser den IT-Dienstleister kritisieren, können andere den Ärger über die Änderung nicht verstehen.

Eine Nutzerin scheint die Bechtle-Entscheidung beispielsweise nicht nachvollziehen zu können und kommentiert unter dem Instagram-Beitrag der Stimme: „Ein großer Schritt in die falsche Richtung, auch ein 4-Tage-Modell bringt da nichts mehr.“ Sie glaubt, dass Angestellte im Homeoffice konzentriert arbeiten, „ohne von Kollegen, die man jetzt ja live sieht“ abgelenkt zu werden. Diese Meinung teilt auch eine andere Instagram-Userin: „Es gibt immer ein paar schwarze Schafe. Aber wer im HO (Homeoffice, Anm. der Redaktion) nichts arbeitet, arbeitet auch im Betrieb nicht.“

„Spricht so viel Neid aus den Kommentaren“: Leser reagieren auf neue Homeoffice-Regel bei Bechtle

„Es spricht so viel Neid aus den Kommentaren“, wundert sich eine Leserin. Dieser Neid komme wohl „von Personen aus Berufsgruppen, die keine Option auf Homeoffice haben und deshalb keinen anderen die Flexibilität gönnen“, vermutet sie. Ganz anders sieht das ein User, der schreibt: „Ist halt nur fair all den anderen gegenüber, die keine Homeoffice-Möglichkeit haben und auch keinen Ausgleich dafür bekommen.“ Er meint, dass „sehr viele“ im mobilen Arbeiten „machen, was sie wollen“. Deswegen fände er die neue Regelung nicht schlecht.

Ein anderer Leser kann die Aufregung um die neue Homeoffice-Regel wohl nicht verstehen und kommentiert unter einem Facebook-Beitrag von Stimme: „Wer meckert, es gibt bestimmt einige, die würden die Stellen bestimmt sehr gerne besetzen.“ Damit ist er scheinbar nicht alleine, eine andere Userin schreibt: „Ich verstehe das Problem nicht?!“ 

Änderung der Homeoffice-Regel: Bechtle bestätigt nicht, aber dementiert auch nicht

Der IT-Dienstleister selbst hält sich bedeckt, was die neuen Regeln für das mobile Arbeiten angeht. „Bei Bechtle können alle Mitarbeitenden, deren Aufgabenprofil es möglich macht, mobiles Arbeiten nutzen“, teilt ein Bechtle-Sprecher auf Stimme-Anfrage mit.

Fragen nach der 4-1-Regelung bleiben indessen unbeantwortet: „Unsere Geschäftsführenden können im Rahmen ihrer unternehmerischen Verantwortung gesellschaftsindividuelle Entscheidungen treffen. Mit Blick auf die über 120 Einzelgesellschaften bei Bechtle gibt es auch hier keine einheitliche Regelung.“

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