Heilbronn Reds haben Einspruch gegen Punktabzüge eingelegt
Die TSG Heilbronn Reds wehren sich gegen den vom Basketballverband Baden-Württemberg gegen sie ausgesprochenen, doppelten Punktabzug. Der Regionalligist empfindet die Bestrafung als nicht angemessen, macht dem Verband jedoch zugleich ein Zugeständnis.

Die Basketballer der TSG Heilbronn Reds haben fristgerecht Einspruch gegen die beiden 0:20-Spielwertungen samt Punktabzügen eingelegt, durch die sich die Situation im Abstiegskampf der Regionalliga Baden-Württemberg für die Mannschaft von Trainer Goran Mijic zusätzlich verschlechtert hat. Das bestätigte Team-Manager Matthias Götz auf Nachfrage.
In einem vierseitigen Dokument haben die Reds über ihren Sportlichen Leiter Zdravko Marjanovic gegenüber Thorsten Niemzik, dem Vorsitzenden des Verbandssportgerichtes des Basketballverbandes Baden-Württemberg (BBW), ihre Sicht der Dinge dargelegt.
Vier statt drei: Doppellizenz-Spieler werden Reds zum Verhängnis
Konkret geht es um den Strafbescheid des BBW vom 12. Dezember, der das Spiel der Heilbronn Reds gegen den SV Fellbach II, dass das Mijic-Team Anfang Oktober mit 68:86 verloren hatte, mit 0:20 Körben und einem zusätzlichen Minuspunkt zulasten der Heilbronner gewertet hat. Ursächlich dafür ist die Zahl von vier Doppellizenz-Spielern (Michael Hartig, Vassili Gatzoris, Elyesa Çamdal und Can Okçu), die seinerzeit für die Reds auf dem Spielberichtsbogen gestanden hatten. Erlaubt gewesen wären jedoch höchstens deren drei.
Aufgefallen war das nach Ansicht der Reds aber nur, weil derselbe Sachverhalt auch in der verlorenen Partie gegen die BG Viernheim/Weinheim (80:87) am 6. Dezember zum Tragen kam und er dem BBW offenbar erst im Zuge der Überprüfung dieses Spielberichtes aufgefallen war. Rückwirkend bestrafte der Verband die TSG Heilbronn Reds dann auch für das Fehlverhalten im Oktober-Spiel gegen den SV Fellbach II, ohne sie aber bereits damals „zeitnah über den Lizenzfehler in Kenntnis gesetzt oder einen Strafbescheid zugestellt“ zu haben.
Heilbronn Reds sehen eine ungerechte Doppelbestrafung
„Wir erkennen den Verstoß dem Grunde nach an. Die Verhängung von zwei Punktabzügen ist jedoch unverhältnismäßig und verstößt gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes“, argumentieren die Heilbronner Basketballer nun. Sie weisen darauf hin, dass sie den gleichen Fehler nicht ein zweites Mal begangen hätten, sofern sie vom BBW früher von ihrem Fehlverhalten in Kenntnis gesetzt worden wären.
„Dies führt faktisch zu einer Doppelbestrafung für denselben administrativen Mangel. Es ist daher unbillig, den Verein mit einer doppelten sportlichen Strafe zu belegen. Sollte der Punktabzug für den 05.10.2025 (Spiel gegen Fellbach) Bestand haben, ist der Punktabzug für den 06.12.2025 zwingend zu streichen“, heißt es im Schreiben an den Vorsitzenden des BBW-Verbandssportgerichtes.
Weihnachtsfeiertage dürften Verbandsentscheidung verzögern
Als weitere Argumente zu ihren Gunsten führen die Reds formelle Mängel an, weil sie über den Punktabzug für das Oktober-Spiel keinen förmlichen Strafbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten hätten. Außerdem sehen sie fehlenden sportlichen Einfluss, da in den beiden betroffenen Spielen einer beziehungsweise drei der vier Doppellizenz-Akteure gar nicht zum Einsatz gekommen waren.
Angesichts der bevorstehenden Feiertage kann Matthias Götz derzeit noch nicht abschätzen, wann der Einspruch verhandelt wird und bis wann der Verein eine Entscheidung mitgeteilt bekommt. Am zweiten Januar-Wochenende nimmt die Regionalliga ihren Spielbetrieb wieder auf. Dann empfangen die Reds sonntags (11. Januar) ab 17 Uhr Spitzenreiter PKF Titans Stuttgart.
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