Insolvenzverfahren der Heilbronner Falken offiziell eröffnet
Am 1. März hat das Amtsgericht Heilbronn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heilbronner Falken GmbH & Co. KG eröffnet. Damit übernimmt Peter Roeger als Insolvenzverwalter die Kontrolle über den Eishockey-Oberligisten.
Nun ist es offiziell: Das Amtsgericht Heilbronn hat am 1. März um 17 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heilbronner Falken GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin HF-Verwaltungs-GmbH, eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Peter Roeger von Pluta Rechtsanwälte eingesetzt.
Damit haben er und sein Team um Heike Metzger die Kontrolle über den Eishockey-Oberligisten übernommen. Bisher, als er nur vorläufiger Insolvenzverwalter war, lag die Verfügungsgewalt noch bei der Geschäftsführung der Heilbronner Falken um Gesellschafter Franz Böllinger. Entscheidungen konnten aber nur mit Roegers Zustimmung getroffen werden, der die Interessen der Gläubiger vertritt.
Insolvenzverfahren Heilbronner Falken: Gläubiger können Forderungen geltend machen
„Die wichtigsten Entscheidungen haben wir in den letzten Wochen untereinander abgestimmt“, berichtet Roeger. „In vielen Bereichen haben wir von der Geschäftsführung aber auch schon freie Hand bekommen, so dass wir beispielsweise direkt mit den Mitarbeitern auf der Geschäftsstelle, mit dem Sportdirektor, mit Spielern und so weiter den konkreten Betrieb quasi führen konnten.“
Mit der Eröffnung des offiziellen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Heilbronner Falken GmbH & Co. KG werden auch die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 25. März schriftlich beim Insolvenzverwalter geltend zu machen. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Außerdem müssen Belege mit übermittelt werden. Machen Gläubiger Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten geltend, sind diese unverzüglich dem Insolvenzverwalter anzuzeigen. Dabei muss der Gläubiger darlegen, aus welchem Grund er das Sicherungsrecht beansprucht und welcher Gegenstand beansprucht wird.
Berichtstermin am Amtsgericht Heilbronn ist am 15. April
Spätestens zum 1. April müssen die Forderungen in Tabellenform und die Anmeldeunterlagen ans Gericht übermittelt worden sein, so dass diese von den Beteiligten eingesehen werden können. Am 15. April findet um 9 Uhr der Berichtstermin im Sitzungssaal 6 des Amtsgerichts Heilbronn in der Knorrstraße statt.
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