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Insolvenz der Heilbronner Falken: Wie können Gläubiger ihre Forderungen anmelden?

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Vielen stellt sich nach der Insolvenz der Heilbronner Falken die Frage: Werden offene Rechnungen zumindest in Teilen noch beglichen? Und wie kommt man als Gläubiger an sein Geld?


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Genaue Aussagen über die Zahl der Gläubiger der Heilbronner Falken GmbH & Co. KG und der Höhe ihrer Forderungen gegenüber dem insolventen Unterländer Eishockey-Oberligisten kann der vorläufige Insolvenzverwalter Peter Roeger derzeit noch nicht treffen.

Denn zwar wurde dem Sanierungsexperten der Rechtsanwaltskanzlei Pluta und seinem Team um Heike Metzger mit der Insolvenzanmeldung eine Liste an potenziellen Gläubigern ausgehändigt. Das können Krankenkassen und Berufsgenossenschaft, aber auch Sponsoren oder Spieler(berater) sein. „Ob die Gläubiger alle richtig sind und ob sie berechtigte Forderungen haben, das müssen wir uns dann später erst anschauen“, erklärt Roeger. Später bedeutet, wenn das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet ist. Das müsste am 1. März der Fall sein.

Wer sind die Gläubiger der Heilbronner Falken? Offizielle Eröffnung des Insolvenzverfahrens bringt Aufschluss

Doch wie können Gläubiger Forderungen anmelden? Die Gläubiger, die dem Insolvenzverwalter und seinem Team aufgrund des Insolvenzantrags bekannt sind, müssen erst einmal nichts weiter unternehmen. „Alle Gläubiger, die uns bekannt sind, pflegen wir bei uns in einer Software ein. Sie werden nach der Insolvenzeröffnung angeschrieben und bekommen eine Aufforderung zugesandt, ihre Forderung anzumelden“, berichtet Roeger.

Wer kein Schreiben erhält, aber dennoch meint, eine Forderung zu haben, kann sich auch selbst bei den Sanierungsexperten melden. Um diesen Vorgang zu erleichtert, „können auf der Seite pluta.net die Forderungen angemeldet werden“, sagt Roeger. Im Prinzip müsse man sich nur mit der Höhe der Forderung melden, die allerdings belegt sein muss. „Wenn wir das dann nachvollziehen können, akzeptieren wir die Forderung natürlich auch“, erklärt der Pluta-Sanierungsexperte.

Der vorläufige Insolvenzverwalter Peter Roeger geht von Forderungen gegenüber den Heilbronner Falken in Höhe einer niedrigen siebenstelligen Summe aus.
Der vorläufige Insolvenzverwalter Peter Roeger geht von Forderungen gegenüber den Heilbronner Falken in Höhe einer niedrigen siebenstelligen Summe aus.  Foto: Imago/Illu-Pics

Falken-Gläubiger werden angeschrieben – oder können sich an Insolvenzverwalter wenden

Ganz wichtig ist Roeger aber noch einmal zu betonen, dass Forderungsanmeldungen erst nach der offiziellen Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen dürfen. „Wir haben erst in der vergangenen Woche eine Mail von einem Spielerberater erhalten, er wolle die Forderung über seine Spielervermittlerprovision anmelden“, erzählt Roeger. „Ihm mussten wir mitteilen, dass er die Anmeldung wiederholen muss, sobald das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet ist.“

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