Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Kommunen sorgen sich um Kosten und Personal
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen stellen Kommunen in der Region vor viele Fragen. Einige Städte haben bereits ein umfangreiches Angebot geschaffen.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder, die ab 2026 eingeschult werden, wirft bei Kommunen in der Region einige Fragen auf. Wo kommen die Fachkräfte dafür her? Reichen bestehende Betreuungsangebote aus? Bleibt die Kommune am Ende trotz einer Anschubfinanzierung des Bundes von 3,5 Milliarden Euro auf vielen Kosten sitzen?
Stadt Bad Rappenau wünscht sich bessere Finanzierung als im Kita-Bereich
Beim Rechtsanspruch im Kita-Bereich ist das zum Teil so. Mittlerweile gibt etwa die Stadt Bad Rappenau für die Kita-Betreuung im Jahr drei bis vier Millionen Euro aus, teilt Hauptamtsleiter Wolfgang Franke mit. Die Zuwendungen des Landes und die Elternbeiträge seien da bereits abgezogen. Für Neubauten, die dringend erforderlich sind, um den Rechtsanspruch zu erfüllen, gebe es derzeit aber keine Bundeszuschüsse mehr. "Wir wünschen uns, dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung finanziell tragfähiger für die Kommunen gestaltet wird."
Auch bei der Stadt Neckarsulm sind viele Fragen zur Finanzierung der Ganztagsbetreuung ungeklärt, teilt Pressesprecher Andreas Bracht mit. "Es ist stark davon auszugehen, dass die Mittel nach wie vor nicht ausreichen."
Das zweite Problem ist der Fachkräftemangel, der den Städten und Gemeinden bereits heute zu Schaffen macht. Harald Schröder, GEW-Sprecher im Kreis Heilbronn, betont, dass es bei der Ganztagsbetreuung nicht nur darum gehen dürfe, die Kinder zu beaufsichtigen. "Die Zeit muss pädagogisch genutzt werden." Und dafür brauche es qualifiziertes Personal. Der Schlüssel liegt für Schröder bei der Bezahlung etwa von Erzieherinnen, die eine sehr anspruchsvolle Ausbildung durchliefen. In Ländern wie den Niederlanden sei der Beruf des Erziehers gleichgestellt mit Grundschullehrern. Das sollte seiner Meinung nach auch in Deutschland so sein.
Alle Heilbronner Grundschulen haben ein Ganztagsangebot
In Heilbronn haben bereits heute alle Grundschulen ein Ganztagsangebot, teilt die Stadt mit. Damit erfülle sie den Rechtsanspruch. 2503 von 4155 Grundschülern nutzen derzeit das Ganztagsangebot. Ob die Nachfrage bis 2026 noch steigen wird, sei schwer abzuschätzen, sagt Bürgermeisterin Agnes Christner. Aus Sicht der Stadt Heilbronn sei es bei dem Thema vor allem wichtig, dass das Land trotz Rechtsanspruch an dem bisherigen Ganztagsschulkonzept festhalte. Der Vorteil etwa der verbindlichen Ganztagsschule seien zusätzliche Lehrerressourcen und die Möglichkeit des "rhythmisierten Unterrichts", bei dem der Lernstoff individuell auf den Tag aufgeteilt werde.
472 Schüler nehmen in Neckarsulm am offenen Ganztagsschulbetrieb teil
Auch in Neckarsulm sind seit 2015 alle städtischen Grundschulen bis auf die Grundschule Dahenfeld Ganztagsschulen - in Wahlform oder wie in der Grundstufe der Pestalozzischule in verbindlicher Form. Von den 1041 Schülern im Schuljahr 2021/2022 nehmen voraussichtlich 472 Schüler am offenen Ganztagsschulbetrieb teil, so Andreas Bracht. Ob durch den Rechtsanspruch der Bedarf etwa an Räumen zunehme, könne man erst abschätzen, wenn die Bundes- und Landesvorgaben konkretisiert wurden.
In Bad Rappenau wird die Betreuung von Grundschulkindern vor und nach dem Unterricht derzeit unter anderem im Kinderhort sichergestellt - auch in den Ferien gibt es ein entsprechendes Angebot, das bei Eltern gut ankomme.
Wie genau die Betreuung aussehen muss, wenn ab 2026 ein Rechtsanspruch besteht, ist noch unklar, so Wolfgang Franke von der Stadt Bad Rappenau. In einer Mitteilung des Städtetags heiße es nur, dass die Betreuung acht Zeitstunden von Montag bis Freitag einschließlich der Unterrichtszeiten umfassen soll.