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Meinung zum Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung: Er wird Kommunen vor Probleme stellen

  
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Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/27 wird viele Städte und Kommunen vor Herausforderungen stellen. Es müssen Lösungen für eine nachhaltige Finanzierung und den Fachkräftemangel her, meint unsere Autorin Katharina Müller.

  

Um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/27 erfüllen zu können, müssen Schätzungen zufolge in Baden-Württemberg rund 600 000 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Wenn man das liest, ist es eine gute Nachricht für Eltern, dass Städte wie Heilbronn und Neckarsulm bereits heute umfangreiche Ganztagsangebote haben und sich gut gewappnet fühlen.

Das sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Situation in vielen vor allem kleineren Kommunen eine andere ist. Viele ächzen bereits unter den Kosten, die der Rechtsanspruch auf Kita-Plätze sowie andere Aufgaben mit sich gebracht haben. Sie befürchten, dass die Finanzierung des Bundes auch bei der Ganztagsbetreuung nicht ausreicht, um Folgekosten zu decken. Hinzu kommt der Kampf um qualifiziertes Personal, der bereits heute erbittert geführt wird. Gerade kleinere Gemeinden haben hier oft das Nachsehen, können mit Gehältern oder Arbeitsbedingungen von anderen, auch privaten Trägern, nicht mithalten.


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Ab 2026 sollen Eltern einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung ihres Grundschulkindes haben. Wie genau das aussieht, ist derzeit aber noch offen. Viele Kommunen haben bereits umfangreiche Angebote.
Foto: Kostiantyn/stock.adobe.com
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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Kommunen sorgen sich um Kosten und Personal


 

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