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Große Unterschiede bei der Betreuung für Grundschüler in der Region

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Unsere Stimme-Umfrage zeigt, dass einzelne Kommunen kaum Ferienbetreuung für Grundschüler anbieten. Andere organisieren für Familien ein Angebot, das fast das ganze Jahr geöffnet ist. Landespolitiker kritisieren unterdessen Details einer Gesetzesinitiative des Bunds.

Die Sonnenberg-Grundschule ist seit diesem Schuljahr verbindliche Ganztagsschule. Lange musste Rektor Rainer Stegmaier auf die Versorgung mit Lehrern warten. Foto: Archiv/Berger
Die Sonnenberg-Grundschule ist seit diesem Schuljahr verbindliche Ganztagsschule. Lange musste Rektor Rainer Stegmaier auf die Versorgung mit Lehrern warten. Foto: Archiv/Berger

Die Bundesregierung würde gern durchsetzen, dass Grundschüler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Nur an vier Wochen im Jahr dürften den Plänen zufolge die Einrichtungen schließen. Das Gesetz liegt derzeit im Vermittlungsausschuss, die Länder lehnen es in der jetzigen Form ab. Eine Stimme-Umfrage in der Region zeigt: Kommunen haben unterschiedliche Angebote. Weinsberg, Obersulm oder Nordheim haben ihre Schulkind-Betreuung fast ganzjährig geöffnet, andere Gemeinden schließen sie an bis zu 15 Wochen. Die Betreuung ist auch ein Thema im Landtag, bis auf die AfD haben sich alle Parteien aus der Region auf eine Stimme-Anfrage gemeldet.


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Landtag: Das sagen die Grünen-Abgeordnete aus der Region

„Wir befürworten den Ausbau der Ganztagsbetreuung“, sagt Grünen-Abgeordnete Susanne Bay auch im Namen ihrer Landtagskollegen aus der Region. „Mehr Ganztagsangebote für Grundschulkinder sind unbestritten notwendig.“ Unter grün-geführter Landesregierung sei der Ganztagsausbau seit 2011 vorangetrieben worden. Allerdings kritisieren die Grünen-Abgeordnete das Verfahren, mit dem der Bund den Ausbau vorantreiben will. Susanne Bay sagt: „Im Grundsatz geht es um die fortdauernde Programmpolitik der Bundesregierung, die unterfinanziert und zeitlich befristet ist und das weitere Verfahren dann den Ländern überlässt.“ Im Vermittlungsausschuss müsse unter anderem die Finanzierung klären.

So ist die Haltung der CDU im Landtag

Aus Sicht des CDU-Abgeordneten Arnulf Freiherr von Eyb würde der ab 2026 geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung „vielen Eltern sicherlich wichtige Planungssicherheit geben“. Auch für Schüler sehe er einen Gewinn. Aber im Kern müssten die Kosten geklärt werden. Der Bund habe mit seinem Angebot, für Investitionen aufzukommen und sich auch an den laufenden Kosten zu beteiligen, eine gute Grundlage geschaffen. „Nun ist es Aufgabe des Vermittlungsausschusses, die genaue Lastenverteilung im Hinblick auf Betriebs- und Folgekosten zwischen den beteiligten Akteuren auszuhandeln.“ Isabell Huber (CDU) will die besondere Situation der Kommunen berücksichtigen, „die nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie vor großen Herausforderungen stehen“.

So äußert sich SPD-Landtagsabgeordneter

Klaus Ranger (SPD) hält die Pläne für einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschüler „für eines der wichtigsten familienpolitischen Projekte der letzten Jahre“. Er betont: „Wir haben es geschafft, den Rechtsanspruch im Kita-Bereich umzusetzen, und nun ist es nur logisch und für die Eltern auch wichtig, diesen Anspruch auf die Grundschule auszudehnen.“ Er kritisiert, dass der Bund die finanziellen Belastungen jedoch „zu einem bedeutsamen Teil“ auf die Länder abgeschoben. Hinzu kommt: „Die Personalgewinnung ist ohnehin ein wichtiges Thema.“ Es fehle eine entsprechende Ausbildungsoffensive.

Darauf legt die FDP ein Augenmerk

Das sieht Georg Heitlinger (FDP) genauso. „Eine der größten Herausforderung in der Bildungspolitik ist das Fehlen von pädagogisch qualifiziertem Personal.“ Zugleich bezeichnet er ein flächendeckendes Angebot an Ganztagsbetreuungsplätzen als „unverzichtbar für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in einer modernen Arbeitswelt“. Ein solches Angebot könne aber nicht vom Bund verordnet werden. Wie schon beim Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz würden insbesondere die Träger der Bildungseinrichtungen, zumeist die Kommunen, bei den zusätzlichen finanziellen Belastungen und der praktischen Umsetzung unzureichend unterstützt. 

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