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Wer längere Zeit nicht arbeiten kann und krankgeschrieben ist, erhält in Deutschland oftmals Krankengeld. Derzeit liegt die Zahlung monatlich zwischen 70 Prozent des Bruttolohns und höchstens 90 Prozent des Nettolohns. Doch daran könnte sich durch die geplante Krankenkassen-Reform des Gesundheitsministeriums unter Nina Warken (CDU) nun einiges ändern.
Krankengeld gekürzt: Das sieht die Krankenkassen-Reform vor
Demnach sollen die Zahlungen um fünf Prozent sinken. Das betrifft nicht nur das Krankengeld, sondern auch das Kinderkrankengeld. Das können berufstätige Eltern erhalten, wenn sie wegen eines kranken Kindes nicht arbeiten können.
Was ist Krankengeld überhaupt?
Krankengeld ist eine Leistung, auf die gesetzlich Versicherte Anspruch haben, wenn sie mehr als sechs Wochen krankgeschrieben sind. Zuvor wird der Lohn vom Arbeitgeber weiterbezahlt. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem Einkommen und wird für jeden Kalendertag, an dem die Krankschreibung gilt, gezahlt. Laut der Verbraucherzentrale werden auch einmalige Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld bei der Berechnung des Krankengeldes berücksichtigt.
In der Reform heißt es, eine Absenkung des Krankengeldes sei „geboten und vertretbar“. Außerdem wird das „verhältnismäßig hohe Absicherungsniveau“ im internationalen Vergleich als Argument für die Kürzung angeführt.
Neuerungen im Gesundheitssystem: Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Doch es bleibt nicht nur bei einer Kürzung des Krankengeldes. Auch die Dauer wird beschränkt. Tritt die Reform in Kraft, die am 29. April ins Kabinett kommen soll, dürfen Versicherte innerhalb von drei Jahren 78 Wochen lang Krankengeld beziehen – egal, ob die Arbeit aufgrund von einer oder mehreren Erkrankungen nicht geleistet werden konnte.
Bislang hatte Paragraf 48 Absatz 1 des fünften Sozialgesetzbuchs (SGBV) noch geregelt: „Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren“. Durch die neue Regelung will das Gesundheitsministerium „Missbrauchspotenziale und Fehlanreize beseitigen“, heißt es im Reform-Entwurf.
Neue Regeln bei Krankengeld: Was mit der geplanten Reform passieren könnte
Wer während seiner Krankschreibung, in der er Krankengeld bezieht, gekündigt wird, bekommt die Zahlung weiterhin. Es gibt allerdings ein großes Aber: Künftig wird sich der Betrag des Krankengeldes dann anpassen – und zwar auf den Betrag, der einem auch als Arbeitslosengeld zustehen würde.
Der Reform-Entwurf berechtigt Krankenkassen zudem, den Kontakt zu Beziehern von Krankengeld aufzunehmen – allerdings nur, wenn es um Beratung, Prüfung der Ansprüche in Bezug auf das Krankengeld oder Maßnahmen geht, mit denen die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt werden soll. Bisher haben Versicherte ihre Einwilligung zum Kontakt verweigern können.
Hohe Krankheitstage in Deutschland? Krankenkassen-Reform will dagegen vorgehen
Mit einer neuen Regelung sieht das Gesundheitsministerium vor, das soziale Sicherungssystem zu entlasten. Der Grund: das „anhaltend hohe Niveau“ von krankheitsbedingten Fehlzeiten von Arbeitnehmern. Die Zahl von durchschnittlich 14,8 Krankheitstagen, die deutsche Angestellte im Jahr 2024 hatten, wird in diesem Zusammenhang im Entwurf erwähnt. Zu Jahresbeginn hatte Kanzler Friedrich Merz mit einer Aussage über die Krankheitstage Schlagzeilen gemacht – und Kritik geerntet.
Die Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit und damit eines Teilkrankengeldes soll nun die Lösung für die Fehltage sein, die laut Reform-Entwurf „erhebliche volkswirtschaftliche Kosten sowie Belastungen für das soziale Sicherungssystem auslösen“. Bislang fallen Kranke entweder aus – oder eben nicht.
Kürzungen beim Krankengeld: Wie viel wird durch Krankenkassen-Reform gespart?
Allein durch die Änderungen beim Krankengeld wird auf Einsparungen im Milliardenwert gehofft. Im Reform-Entwurf werden folgende jährliche Summen genannt:
40 Millionen Euro durch geringere Gesamtausgaben beim Krankengeld
5 Millionen Euro durch Einführung einer Wartezeit von drei Monaten auf Krankengeld bei Selbstständigen
25 Millionen Euro, weil Versicherte vor Kontaktaufnahme der Krankenkassen keine Einwilligung mehr abgeben müssen
25 Millionen Euro durch Zahlung von Krankengeld auf Niveau des Arbeitslosengeldes, sollte der Kranke seinen Job verlieren
110 Millionen Euro durch den Höchstbezug von 78 Wochen Krankengeld
30 Millionen Euro durch Senkung des Kinderkrankengeldes um fünf Prozent
1,3 Milliarden Euro durch Senkung des Krankengeldes um fünf Prozent
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