Kritik an geplanter Gesundheitsreform: SPD beklagt „gewisse Schlagseite“
Die geplanten Maßnahmen der Gesundheitsreform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stoßen auch in den Regierungsfraktionen auf Skepsis. Worum geht es?
Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung erregt die Gemüter. Gerade, weil sie auch Zumutungen für die Versicherten beinhaltet. So sind für Ramona Pop, Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, höhere Zuzahlungen für Medikamente „der falsche Weg“. Das schaffe „Zugangsbarrieren und schwächt die gesundheitliche Chancengleichheit“.
Kritik an geplanten Reform-Maßnahmen: SPD beklagt „gewisse Schlagseite“
Derzeit müssen Patienten für vom Arzt verschriebene Medikamente in der Apotheke Zuzahlungen von mindestens 5 bis höchstens 10 Euro berappen. Dies gilt seit 2004. Dem Vorschlag der Expertenkommission nach soll der Betrag künftig auf 7,50 Euro als Minimum und 15 Euro als Maximum angehoben werden.
Die Kommission hat daraus für 2027 Mehreinnahmen von 1,9 Milliarden Euro errechnet. Ihre Begründung für die Erhöhung: Zwischen 2004 und 2024 seien die Verbraucherpreise um 49 Prozent und die Ausgaben der Kassen um 124 Prozent gestiegen. Trotzdem beklagt der Koalitionspartner SPD eine „gewisse Schlagseite“ bei den Reformplänen, so der Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion, Dirk Wiese. Da müsse nachgeschärft werden.
Was die geplante Gesundheitsreform für Familien und Ehepartner bedeutet
Überraschenderweise hat Warken den Rat der Kommission, die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern ohne oder mit geringem Einkommen einzuschränken, deutlich konkreter als von den Experten selbst vorgeschlagen gefasst: Für Eltern von Kindern unter sieben Jahren sowie von Kindern mit Behinderung, mit zu pflegenden Angehörigen sowie Rentner soll es weiterhin keine Kassenkosten geben. Jedoch sollten ab 2028 etwa für Hausfrauen ohne kleine Kinder oder Pflegefälle 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Partners fällig werden.
Konkret heißt das: Verdient der Partner 4000 Euro brutto im Monat, wären für die Partnerin 140 Euro als Kassenbeitrag fällig, bei 5000 Euro würden daraus 175 Euro. Zuvor war spekuliert worden, es könnten grundsätzlich 200 Euro erhoben werden. Warken hat angesichts des Widerstands in den eigenen Reihen diese differenzierte Variante gewählt.
Neue Maßnahmen im Gesundheitssystem geplant – Streit um Bürgergeldempfänger
Trotzdem kritisiert die CSU-Gesundheitspolitikerin Emmi Zeulner, dass Beitragszahler jedes Jahr zwölf Milliarden Euro für Bürgergeldempfänger zahlten, der eigene Ehepartner aber aus der solidarischen Mitversicherung herausgedrängt werde.
Hintergrund ist hier, dass auch die Kommission monierte, dass sich der Bund aus der Verantwortung stiehlt: Der Staat zahlt nämlich nur etwa ein Drittel der Behandlungskosten der Bürgergeldempfänger. Den Rest müssen die Kassen aufbringen, was jährlich die genannten zwölf Milliarden ausmacht, die Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) aber nicht berappen will. Wie genau die Gesundheitsreform also aussehen wird, bleibt umstritten.
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