Krankenkassen-Reform geplant: Für Gutverdiener könnten höhere Beiträge fällig werden
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Das Gesundheitsministerium plant eine Krankenkassen-Reform. Auch an den Beiträgen der Gutverdiener soll sich durch die Einkommensgrenze etwas ändern.
Von red/dpa
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Die Reform wird von Seiten des Ministeriums als „ausgewogenes Gesamtpaket“ bezeichnet. Neben den Versicherten sollen auch Praxen, Kliniken und die Pharmabranche betroffen sein. Auch Gutverdiener sollen stärker herangezogen werden. Was könnte sich bald für Menschen mit höherem Einkommen ändern?
Reform der Krankenversicherung: Was soll sich an der Einkommensgrenze von Gutverdienern ändern?
Wer als Gutverdiener gilt, wird mithilfe einer Einkommensgrenze bestimmt. Diese liegt derzeit bei 5812,50 Euro – für das Brutto-Monatsgehalt. Der Versicherungsbeitrag wird nur bis zu dieser Grenze erhoben. Wer mehr Geld verdient, muss auf den Rest keinen Beitrag mehr bezahlen.
Sparplan bei Krankenversicherung
Durch das geplante „Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ will Warken 2027 rund 19,6 Milliarden Euro einsparen. Dies wäre mehr als die erwartete Lücke von 15,3 Milliarden Euro und soll neue Anhebungen der Zusatzbeiträge verhindern. Der Entwurf soll am 29. April ins Kabinett kommen.
Der größte Teil der Entlastungen soll 2027 mit 11,8 Milliarden Euro oder rund 60 Prozent des Gesamtvolumens aus Vergütungsbegrenzen und Einsparungen bei Praxen, Kliniken und Herstellern kommen. Die Patientinnen und Patienten sollen laut Entwurf über „moderate Leistungsanpassungen“ und höhere Zuzahlungen 3,8 Milliarden Euro oder 19 Prozent beisteuern. Die Arbeitgeber sollen 2,8 Milliarden Euro oder 14 Prozent tragen, was weniger sei als Mehrbelastungen ohne Reform. Die Kassenmitglieder sollen unter anderem durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze 1,2 Milliarden Euro oder 6 Prozent tragen.
Eine Änderung soll es hierbei geben: 2027 soll die Einkommensgrenze nach dem Entwuf einmalig um rund 300 Euro angehoben werden. Dadurch werden Mehreinnahmen von insgesamt 2,4 Milliarden Euro – je die Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern – erwartet. „So stärken wir die Beitragsgerechtigkeit und generieren einen solidarischen Beitrag von Arbeitgebern und Personen mit höheren Einkommen zum Reformpaket“, ist die Begründung für die Maßnahme. Seit die Reform bekannt wurde, haben einige Kritiker argumentiert, die Regelungen seien nicht gerecht.
Kürzung bei Krankenversicherung: Mehr Zuzahlung, weniger Leistungen nach Reform?
Einige der geplanten Änderungen treffen aber alle Versicherten. So soll auch am Krankengeld gespart werden. Im Entwurf ist eine Kürzung von fünf Prozent für die Zahlung bei sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit vorgesehen.
Zuzahlungen für Medikamente sind den Angaben zufolge „seit 2004 weitestgehend unverändert“ geblieben und sollen ungefähr gemäß der seitdem erfolgten Einkommensentwicklung erhöht werden. So sollen statt bisher mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro künftig 7,50 Euro und 15 Euro fällig werden – etwa, wenn man ein verschriebenes Medikament in der Apotheke abholt. Vorgesehen ist eine solche Anhebung auch für Zuzahlungen für Hilfsmittel wie Prothesen und für Fahrtkosten-Zuzahlungen.
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