Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Stimme kann trotzdem abgegeben werden
Die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl in Baden-Württemberg sollte eigentlich schon bei den Wahlberechtigten angekommen sein. Aber was ist zu tun, wenn die Dokumente fehlen?
Nicht mehr lange, dann steht in Baden-Württemberg die Landtagswahl an. Am 8. März entscheiden die eingetragenen Wahlberechtigten mit ihrer Stimme über die Zusammensetzung des Landtags – und die neue Regierung. Da Ministerpräsident Winfried Kretschmann nicht mehr antritt, entscheidet sich auch, welcher der Spitzenkandidaten der Parteien dieses Amt künftig innehat.
Landtagswahl in Baden-Württemberg: Was passiert, wenn die Wahlbenachrichtigung fehlt?
Üblicherweise erhalten die eingetragenen Wahlberechtigten per Post die Wahlbenachrichtigung von der zuständigen Gemeinde. Eigentlich sollte das bis Sonntag, 15. Februar 2026, geschehen sein. Wer die Unterlagen noch nicht im Briefkasten gefunden hat, für den hat die Landeswahlleiterin Cornelia Nesch Tipps veröffentlicht. Denn es kommt laut ihr immer wieder vor, dass die Wahlbenachrichtigungen nicht oder nicht rechtzeitig ankommen.
Wahlbenachrichtigung nicht angekommen? So zählt die Stimme zur Landtagswahl dennoch
Zunächst einmal können alle Wähler beruhigt sein: Erst- und Zweitstimmen können bei der Landtagswahl auch ohne die Benachrichtigung abgegeben werden. Im Wahllokal muss am Sonntag, 8. März, dafür nur der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Denn eine Wahl ist auch ohne die Benachrichtigung möglich, teilt die Landeswahlleiterin mit.
Wer sich unsicher ist, in welchem Wahllokal die Stimme abgegeben werden muss – schließlich ist diese Information üblicherweise auf der Wahlbenachrichtigung zu finden –, kann sich einfach bei der zuständigen Gemeinde informieren.
Briefwahl ohne Wahlbenachrichtigung: So funktioniert der Antrag
War eigentlich geplant, die Stimme bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg per Briefwahl abzugeben, ist dies auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Eine schriftliche Beantragung nehmen Gemeinden in der Regel per Mail oder Fax entgegen. Folgende Daten sollten laut der Landeswahlleiterin darin enthalten sein:
- vollständiger Name
- Geburtsdatum
- komplette Wohnanschrift
- gegebenenfalls eine abweichende Adresse, wenn die Unterlagen nicht an die Meldeadresse geschickt werden sollen
Briefwahl bei Landtagswahl in Baden-Württemberg direkt im Rathaus möglich
Der Briefwahl-Antrag kann allerdings auch persönlich erfolgen. Dazu müssen sich Wahlberechtigte im Rathaus nur ausweisen. Der persönliche Antrag hat einen Vorteil: Die Briefwahl kann noch vor Ort durchgeführt werden. Das garantiert laut Landeswahlleiterin auch, dass die Unterlagen rechtzeitig bei der Gemeinde ankommen und somit die Stimme zählt.
Die Landeswahlleiterin weist darauf hin, dass Wähler, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben wollen, sich langsam beeilen müssen. Schließlich muss der Antrag bearbeitet, die Wahlunterlagen per Post versandt und die ausgefüllten Unterlagen dann wieder zurückgeschickt werden. Wer sich noch nicht sicher ist, wie die Wahlentscheidung ausfallen soll, dem kann der Wahl-O-Mat eine Hilfe sein.
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