Landtagswahl 2026: So funktioniert die Briefwahl in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg findet am 8. März die Landtagswahl statt. Wer nicht vor Ort wählen kann, hat die Möglichkeit einer Briefwahl. Wie sie funktioniert und worauf Wähler achten müssen.
Ein Besuch im Wahllokal steht für viele Bürger am 8. März auf der Tagesordnung. Dann wird erneut für fünf Jahre der Landtag in Baden-Württemberg gewählt und damit die Regierung, die das Land in den kommenden Jahren leiten wird. Neben dem persönlichen Häkchen-Setzen in der Wahlkabine ist auch bei der Landtagswahl 2026 wieder eine Briefwahl möglich. Auf diese Dinge müssen Brief-Wähler achten, damit ihre Stimme pünktlich im Wahlbüro ankommt.
Wählen per Post: So funktioniert die Briefwahl der Landtagswahl 2026
Circa drei Wochen vor der eigentlichen Wahl, am 15. Februar, bekommt jeder im Wählerverzeichnis gemeldete Bürger eine Wahlbenachrichtigung per Post. Die Benachrichtigung enthält Informationen über das zugeteilte Wahllokal und die Öffnungszeiten, den Wahltermin und die Wählernummer sowie einen Vordruck zum Antrag auf Briefwahl.
Wer via Briefwahl wählen möchte, muss dies über den Vordruck in der Wahlbenachrichtigung beantragen. In den finalen Briefwahlunterlagen enthalten sind der Wahlschein, der amtliche Stimmzettel für den eigenen Wahlkreis, ein Stimmzettelumschlag und ein Wahlbriefumschlag samt Adresse der eigenen Gemeinde, heißt es auf der Webseite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (lpb).
Wer den Brief zu spät losschickt, darf nicht mehr wählen
So funktioniert die Briefwahl: Alle Hinweise in den Wahlunterlagen sollten gewissenhaft gelesen und dann der Stimmzettel ausgefüllt werden. Dieser kommt in den Stimmzettelumschlag, und der Wahlschein wird unterschrieben. Alle Zettel kommen in den Wahlbriefumschlag und werden zurück zur Gemeinde geschickt.
Wichtig: Der Wahlbrief muss laut lpb spätestens am 8. März bis 18 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein. Wer Bedenken hat, dass der Brief nicht rechtzeitig ankommt, sollte ihn ein paar Tage früher losschicken oder direkt in den Rathausbriefkasten einwerfen.
Fristen beachten: Antrag auf Wahlschein muss rechtzeitig auf der Gemeinde eingehen
Wer nicht warten möchte, bis die Wahlbenachrichtigungen verschickt werden, kann vorab einen Wahlschein beantragen. Mit diesem kann der Wähler in einem anderen Wahlkreis als dem eigenen wählen gehen. Zum Beispiel dann, wenn man am Wahltag nicht in der Heimat ist, aber trotzdem gerne ein Kreuzchen setzen möchte. Gleichzeitig können mit einem Wahlschein auch die Unterlagen zur Briefwahl vorab beantragt werden.
Der Schein kann persönlich im Rathaus bei der Gemeindeverwaltung oder schriftlich per Post, Fax oder E-Mail beantragt werden. Wichtig: Holt ein Dritter die Unterlagen im Rathaus ab, benötigt diese Person eine Vollmacht. Der Antrag muss spätestens am 6. März bis 15 Uhr in der Gemeinde eingehen. Wer kurzfristig krank wird, kann den Wahlschein auch noch am Wahltag selbst bis 15 Uhr beantragen, so die lpb.
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