Wahlunterlagen verloren?
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Bundestagswahl am Sonntag: Wähler sollten letzte Fristen in Heilbronn einhalten

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Die Bundestagswahl rückt näher. Wer jetzt noch auf der Suche nach seinen Wahlunterlagen ist, sollte schnell reagieren. Diese Fristen gelten in Heilbronn. 

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In zwei Tagen wird in Deutschland abgestimmt: Wer macht das Rennen um das Kanzleramt? Der Wahlkampf um die Bundestagswahl war – bedingt durch das vorzeitige Aus der Ampel-Regierung – ein kurzer, aber durchaus heftiger. Die Gewalttaten in Magdeburg, Aschaffenburg und München hatten die Debatte zudem befeuert. Kaum verwunderlich also, dass unter der ganzen Anspannung dem ein oder anderen Wahlberechtigten die Wahlunterlagen abhandengekommen sind. Doch keine Sorge: Bis zur Bundestagswahl besteht noch Rettung. Doch Wahlberechtigte sollten die Fristen kennen. 

  • Bis Freitag, 15 Uhr: Wahlschein kann für eine Stimmabgabe in einem anderen Wahllokal im Wahlkreis beantragt werden
  • Bis Samstag, 12 Uhr: Wahlunterlagen können noch beantragt werden, wenn glaubhaft begründet wurde, dass sie per Post nicht ankamen
  • Bis Sonntag, 15 Uhr: nachweislich plötzlich Erkrankte können Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Wahlamt einfordern
  • Bis Sonntag, 18 Uhr: Alle Stimmzettel müssen bei den Wahllokalen eingegangen sein – egal, ob via Briefwahl oder nicht

Keine Wahlbenachrichtigung mehr? Wahlberechtigte brauchen nur Ausweis-Dokument

Bereits vor einigen Wochen hat die Stadt Heilbronn ihre Wahlbenachrichtigung verschickt. Mit dieser können Wähler am Sonntag zwischen 8 und 18 Uhr in das ihnen zugeteilte Wahllokal gehen und ihre Stimme abgeben. Wer die Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann jedoch aufatmen. Das Wählen in dem zugeteilten Wahllokal ist trotzdem möglich.

Wahlberechtigte brauchen dafür lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Die Wahlhelfer überprüfen dann die Daten im Wählerverzeichnis. Wenn alles korrekt ist, bekommen Wahlberechtigte den Stimmzettel. Welches Wahllokal das richtige ist, kann in der Regel bei der Gemeinde erfragt oder auf der Webseite zu den Wahlräumen werden.

Kein Wahlschein? Diese Fristen gelten in Heilbronn

Insgesamt gibt es 76 Wahllokale in der Stadt Heilbronn – doch nicht alle sind barrierefrei. Wenn ein Wahlberechtigter jedoch auf einen Rollstuhl angewiesen ist und ihm ein Wahllokal ohne Barrierefreiheit zugewiesen wurde, kann er dies nicht ganz so einfach wechseln. Um in jedem anderen Wahllokal im Wahlkreis die Stimme abzugeben, braucht der Wähler nämlich einen Wahlschein. Den muss er zuvor beantragen.

In Heilbronn ist dies bis zum Freitag, 15 Uhr, im Rathaus möglich, wie die Stadt auf ihrer Webseite mitteilt. Wer den Wahlschein bereits per Post beantragt, aber diesen nicht erhalten oder ihn verloren hat, kann die Ersatzunterlagen bis Samstag, 12 Uhr, beim Wahlamt beantragen – allerdings nur, wenn er dies auch glaubhaft begründen kann. Dies wird in der Regel jedoch nur in Ausnahmefällen gemacht, da das Risiko einer doppelten Stimmabgabe vermieden werden soll.

Plötzlich krank: Wahlberechtigte haben bis Sonntag Chance auf Briefwahlunterlagen

Wer am Wahltag nachweislich plötzlich erkrankt und deshalb nicht in das Wahllokal gehen kann, kann auch am Wahlsonntag noch bis 15.00 Uhr seinen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Wahlamt bekommen. Dies ist auch möglich, wenn eine Vertrauensperson den Wahlantrag, das Attest und eine Vollmacht vorlegt. Die erkrankte Person kann dann zu Hause wählen. Doch es sollte sichergestellt sein, dass die Wahlunterlagen bis spätestens 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegeben Adresse abgegeben werden. Dieser kann auch dort abgeben oder in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden. 

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