Welche Dokumente braucht man für die Bundestagswahl 2025?
Am 23. Februar können Bürger in Deutschland eine neue Regierung wählen. Vorher muss man sich identifizieren und dafür sind einige Dokumente nötig. Was passiert aber, wenn man sie vergisst?
Millionen Wahlberechtigte in Deutschland sind nach dem Bruch der Ampelkoalition und der verlorenen Vertrauensfrage von Olaf Scholz dazu aufgerufen, am 23. Februar über eine neue Regierung abzustimmen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird dieBriefwahlgenutzt, oder der Bürger findet sich am Wahltag im ihm zugewiesenen Wahllokal ein.
Wer am 23. Februar vor Ort im Wahllokal abstimmen möchte, muss dabei einiges zwingend beachten. Welche Dokumente man mitnehmen muss, um seine Erst- und Zweitstimme bei der Bundestagswahl abgeben zu können und was es darüber hinaus zu beachten gilt.
Wichtige Unterlagen: Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl 2025
Wer bei der Bundestagswahl am 23. Februar seine Stimme abgeben möchte und wahlberechtigt ist, erhält vier bis sechs Wochen vor dem Wahltermin die sogenannte Wahlbenachrichtigung. Dieses Dokument wird von den Kommunen verschickt und benachrichtigt Wahlberechtigte über ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis, teilt die Bundeswahlleiterin auf ihrer Internetseite mit.
Auf der Wahlbenachrichtigung steht außerdem, in welchem Wahllokal man seine Stimme abgeben kann. Sollte man das Dokument verlieren oder nicht erhalten haben, dürfen Wahlberechtigte dennoch zur Stimmabgabe gehen. Voraussetzung ist nur, dass man ins Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Bundestagswahl 2025: Muss man den Ausweis mitnehmen?
Wahlberechtigte, die ihre Stimme vor Ort im Wahllokal abgeben möchten, sollte ein Ausweisdokument mitnehmen. Zwar genüge laut Bundeswahlleiterin im Regelfall die Vorlage der Wahlbenachrichtigung. Wird es allerdings konkret von den Wahlhelfern verlangt, insbesondere, wenn die Wahlbenachrichtigung fehlt, müsse sich der Wähler über seine Person auszuweisen.
Es ist unerheblich, ob es sich dabei um den Personalausweis oder den Reisepass handelt. Ist der Ausweis oder Pass abgelaufen, ist das ebenfalls unproblematisch: Denn das Dokument dient vorwiegend der Identifizierung anhand des Lichtbildes.

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