Wann Baden-Württemberg KI bei der Videoüberwachung erlauben will
Im neuen Jahr will der Landtag in Baden-Württemberg eine Änderung des Landesdatenschutzgesetzes auf den Weg bringen. Diese soll den verstärkten Einsatz von KI bei Videoüberwachung erlauben. Was sich dadurch ändern könnte.
Die Landesregierung will die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ausweiten und Video-Aufnahmen künftig öfter mit Künstlicher Intelligenz (KI) auswerten. Eine entsprechende Änderung des Landesdatenschutzgesetzes hatte Grün-Schwarz Anfang Dezember vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass Städte und Gemeinden mehr Orte einfacher mit Kameras überwachen dürfen. Bisher durfte das nur in Ausnahmefällen und innerhalb enger Grenzen passieren.
Die Vorgaben im Gesetzentwurf sind dabei weit gefasst. Video-Überwachung mit KI-Technik soll überall dort möglich sein, wo „Leib oder Leben von Personen zu schützen“ sind und „keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen überwiegen“.
Gesetzesänderung geplant: Baden-Württemberg weitet Videoüberwachung aus
Die verstärkte Videoüberwachung soll außerdem eingesetzt werden zum Schutz von öffentlichen Gebäuden, Dienstfahrzeugen, Kulturgütern sowie in Bus und Bahn, zum Überwachen von Bauwerken und zum Verhindern illegaler Müllentsorgung oder Kabeldiebstählen sowie in Ausstellungsräumen, Schwimmbädern und Sportanlagen.

„Der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit von Personen ist ein besonders wichtiges öffentliches Interesse“, erklärt eine Sprecherin des von Thomas Strobl (CDU) geführten Innenministeriums. Deshalb gelte Videoüberwachung in all diesen Bereichen künftig als angemessen und verhältnismäßig. Außerdem werden die Aufnahmen statt wie ursprünglich vorgesehen nicht mehr nur zwei Wochen gespeichert, sondern zwei Monate.
Innenministerium: Videoüberwachung mit KI schützt Grundrechte
Dass all diese Aufnahmen künftig mit KI analysiert werden sollen, ist aus Sicht des Innenministeriums ein Vorteil: Mit entsprechender Technik könne dafür gesorgt werden, dass nur bestimmte Bewegungsmuster oder „Zustände“ erkannt werden. „Ein Beispiel ist der Einsatz von KI in öffentlichen Schwimmbädern zur Vermeidung von Ertrinkungsunfällen.“ So könne dafür gesorgt werden, dass weniger stark in Grundrechte eingegriffen werde.
Wichtiges Detail: Die Gesetzgebung unterscheidet zwischen Video-Überwachung in Städten und Gemeinden und Videoüberwachung durch die Polizei. Letztere ist im Landespolizeigesetz geregelt und unterliegt anderen Vorschriften – dazu zählt etwa die Videoüberwachung am Marktplatz Heilbronn. Der neue Gesetzentwurf ändert also die Vorgaben für Kommunen.
Experten warnen: Kameraüberwachung mit KI trifft auch Unbeteiligte
Allerdings sind die offenen Fragen zu KI-Technik ähnlich. So gibt es in Mannheim seit längerem ein Pilotprojekt, bei dem Kameras mit KI-Technik von der Polizei eingesetzt werden. Das System schlägt nur an, wenn es auffällige Bewegungsmuster erkennt, wie zum Beispiel eine Person, die davonrennt. Das Problem: Damit die KI auffälliges Verhalten erkennt, muss sie auch alle unbeteiligten Personen scannen und deren Verhalten abgleichen. Das passiert anonymisiert, die KI betrachtet nur ein „digitales Skelett“ der Person – und trotzdem trifft es jeden, der sich im öffentlichen Raum bewegt.
Der Landesdatenschutzbeauftragte Tobias Keber hat den Gesetzentwurf daher in vielen Punkten kritisiert. Die Video-Überwachung werde umfassend ausgeweitet, ohne dass das in vielen Fällen nötig wäre, so der Tenor in einer Stellungnahme. Außerdem seien potenziell auch Unbeteiligte von Überwachung betroffen.
Neue Befugnisse für mehr Video-Überwachung noch nicht in Kraft
Für mehr Sicherheit an Silvester werden die neuen Vorgaben indes nicht sorgen, obwohl es zum Jahreswechsel immer wieder zu Verletzungen, Sachbeschädigungen und Bränden durch Randale mit Feuerwerk kommt. Der Gesetzentwurf wurde am 11. Dezember im Landtag behandelt und nun an den zuständigen Ausschuss überwiesen, verabschiedet werden kann er erst nächstes Jahr.
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