Baden-Württemberg will Videoüberwachung ausweiten
Der öffentliche Raum in Baden-Württemberg soll stärker mit Kameras überwacht werden. Das hat die Landesregierung auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl (CDU) beschlossen.
Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum in Baden-Württemberg soll ausgeweitet werden. Das hat die Landesregierung am Dienstag bei ihrer Kabinettssitzung beschlossen. Die dafür nötige Änderung des Landesdatenschutzgesetzes hat Innenminister Thomas Strobl (CDU) vorgeschlagen.
Baden-Württemberg will Videoüberwachung im öffentlichen Raum deutlich ausweiten
Bisher unterliegt Videoüberwachung engen Grenzen und darf nur stattfinden, wenn sie verhältnismäßig ist und es keine anderen Möglichkeiten gibt, um Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu verhindern. Betroffene haben zudem umfassende Auskunftsrechte und dürfen verlangen, dass über Videoaufnahmen informiert wird und diese unter Umständen gelöscht werden.

Die Polizei, aber auch Städte, Gemeinden und Landkreise kritisieren diese strengen Vorgaben seit längerem. Bei einer Überprüfung des Landesdatenschutzgesetzes Mitte 2024 haben die kommunalen Landesverbände Vorschläge gemacht, wie der Datenschutz gelockert werden kann – diesen folgen Strobl und die Landesregierung jetzt.
Behörden, Kulturgüter, Bus und Bahn: Videoüberwachung im Land wird erleichtert
Konkret soll Videoüberwachung für Verwaltungsgebäude, sicherheitsrelevante Einrichtungen, den Schutz von Kulturgütern sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn generell erlaubt sein. Auch überall dort, wo das Hausrecht durchgesetzt werden soll, darf künftig gefilmt werden.
Das Innenministerium nennt etwa Schwimmbäder als Beispiel, die Regelungen sollen aber auch den Schutz von Baustellen vor Dieben einfacher machen. Ebenso soll Videoüberwachung in nichtöffentlichen Bereichen erleichtert werden, dazu zählen zum Beispiel Universitäten.
Strobl: Reform des Landesdatenschutzgesetzes ist ein „großer Schritt“
Wichtiges Detail: Die Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten wie am Heilbronner Marktplatz ist der Polizei vorbehalten und gesondert im Polizeigesetz geregelt. Die Änderungen am Landesdatenschutzgesetz haben damit nichts zu tun.
Innenminister Thomas Strobl bezeichnet die Reform als „großen Schritt in die digitale Zukunft: Das Gesetz wird der Verwaltung die Rechtssicherheit geben, effizienter und effektiver zu arbeiten, ohne den Datenschutz zu schwächen.“
Datenschutzbeauftragter übt deutliche Kritik an Plänen zu Videoüberwachung
Der Landesdatenschutzbeauftragte Tobias Keber (LfDI) sieht das anders. Er hat die geplanten Änderungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens an vielen Stellen bemängelt. So treffe Videoüberwachung im öffentlichen Raum überwiegend Menschen, „die in keiner Beziehung zu einem konkreten Fehlverhalten stehen“. Deshalb sei sie ein tiefer Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und müsse immer besonders gerechtfertigt werden.
Auch die Idee, dass Videoüberwachung generell erlaubt sein soll, ohne zu prüfen, ob es andere Möglichkeiten gibt, weist der oberste Datenschützer zurück. „Für den LfDI steht die Voraussetzung der Erforderlichkeit nicht zur Disposition.“ Dieses Prinzip sei verfassungsrechtlich bindend.
Städte und Gemeinden sollen Videoüberwachung mit KI nutzen können
Eine weitere Neuerung der Reform ist, dass Künstliche Intelligenz (KI) bei der Videoüberwachung eingesetzt werden soll. Die KI soll zum Zug kommen, wenn „Leib und Leben von Personen“ oder öffentliche Infrastruktur geschützt werden sollen.
Als mögliches Beispiel nennt das Innenministerium Brückenschäden, die mithilfe von KI beobachtet werden sollen. „An der Stelle gab es bis zuletzt Diskussionen und es freut mich, dass wir hier am Ende einen guten und sinnvollen Kompromiss gefunden haben“, erklärte Strobl. „Das Gesetz wird nun vor allem auch den Bedürfnissen der Kommunalen Landesverbände gerecht.“
Die Reform soll außerdem die Speicherfrist für Videoaufnahmen von bisher maximal vier Wochen auf zwei Monate verlängern. Besonders die Polizei hatte darauf gedrängt, da der bisherige Zeitraum für die Ermittlungsarbeit bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten oft zu kurz gewesen sei. Geregelt ist, dass die Speicherfrist eine Höchstdauer ist. Werden Videoaufnahmen nicht benötigt, müssen sie umgehend gelöscht werden. Der Landesdatenschutzbeauftragte kritisiert, dass bereits die Speicherdauer von vier Wochen in der Praxis häufig ausgenutzt werde, ohne dass dies sachlich erforderlich sei.
Einsatz von KI ist durch europäische Verordnung geregelt
Was genau die Reform ermöglichen soll und um welche KI-Tools es geht, ist noch unklar. Der Gesetzentwurf muss im weiteren Verfahren im Landtag beraten werden. Darüber hinaus wird KI nicht alleine vom Land geregelt, sondern durch die KI-Verordnung der Europäischen Union.
In Deutschland ist jedoch noch immer ungeklärt, wer über die Einhaltung der Verordnung wachen wird. Geplant ist, dass die Bundesnetzagentur diese Aufgabe übernimmt, die genaue Aufgabenteilung zwischen der Behörde und den Datenschutzbeauftragten, die ebenfalls mit KI befasst sind, ist aber noch unklar.


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