Kritik an Ausreisearrest-Idee von Heilbronner Politiker Throm: "Grotesk verfassungswidrig"
Der Heilbronner CDU-Abgeordnete Alexander Throm schlug vor, ausländische Straftäter nach Haftstrafe unter Arrest zu stellen, bis sie ausreisen. Das sagen Juristen zur Idee.

Die Unions-Fraktion hat im Bundestag vergangene Woche einen Vorschlag gemacht: Ausländische Straftäter, die nicht abgeschoben werden können, sollen auch nach einer Gefängnisstrafe weiter in Haft bleiben. Und zwar so lange, bis sie freiwillig das Land verlassen.
Die Idee hat der Heilbronner CDU-Abgeordnete Alexander Throm ausgearbeitet. Er spricht von einem „Ausreisearrest mit drei Wänden“: Die Wände nach Deutschland sind zu, aber der Weg ins Herkunftsland steht offen. Dieser sogenannte "Ausreisearrest" soll nach seiner Vorstellung nicht nur für Straftäter, sondern auch für Gefährder gelten. Laut dem Antrag der Unions-Fraktion ist die Idee eine Reaktion auf den Polizistenmord in Mannheim. Dort hatte ein Afghane den Polizisten Rouven Laur mit einem Messer getötet, als dieser ihn bei einem Angriff stoppen wollte.
Ausreisearrest-Idee aus Heilbronn: Das sagt die Menschenrechtsexpertin dazu
Bei Nele Allenberg wirft der Vorschlag Fragen auf. Sie ist Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik beim Deutschen Institut für Menschenrechte. Das öffentlich finanzierte Institut wacht darüber, ob Menschenrechte in Deutschland eingehalten werden.
Throms Idee sei "eine Art Beugehaft", erklärt Allenberg. "Die Ausreise ist rechtlich oder tatsächlich nicht möglich, die Person soll aber trotzdem ausreisen. Das bringt die Person in eine Zwangslage."
Starke Freiheitseinschränkung aufgrund der Menschenrechte hochproblematisch"
Für die Expertin ist unklar, wie das in der Praxis funktionieren soll. So scheitern manche Abschiebungen etwa, weil es keine Flüge in das Herkunftsland gibt oder das Land nicht anerkennt, dass die Person ein Staatsbürger ist. All das könne die- oder derjenige jedoch nicht beeinflussen, sagt Allenberg, und damit drohe eine Haft auf unbestimmte Zeit. "Eine so starke Freiheitseinschränkung halten wir aufgrund der Menschenrechte und der Grundrechte für hochproblematisch."
Das Grundgesetz sei darauf ausgelegt, die Freiheit der Bewegung vor staatlichen Eingriffen zu schützen. Unumgänglich sei deshalb, dass ein Richter darüber entscheidet, ob der Ausreisearrest angeordnet wird.
Zwar gebe es schon jetzt Möglichkeiten, Menschen zu inhaftieren, wenn sie abgeschoben werden sollen. Das geht sechs Monate lang, in Ausnahmefällen bis zu ein Jahr lang. Throms Idee lese sich aber eher wie eine "zusätzliche Strafe", sagt Allenberg. "Die Person soll von der Gesellschaft komplett ferngehalten werden. Dafür ist eine Abschiebehaft nicht da. Sie dient nur der Durchführung der Abschiebung."
Menschenrechtskonvention schützt auch Straftäter vor Folter
Allenberg sieht in Throms Vorschlag aber auch einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Diese schreibt in Artikel 3 vor, dass Menschen vor Folter, erniedrigender Behandlung oder Strafe geschützt werden müssen. Dieser Schutz umfasst auch Abschiebungen in Länder, in denen diese Umstände drohen. "Das gilt absolut, also auch für Straftäter und sogenannte Gefährder", betont Allenberg.
Die Union fordert in ihrem Antrag, dass Straftäter vor allem nach Afghanistan, Syrien, Eritrea, Somalia und Libyen abgeschoben werden sollen. Auch Throm hatte die Bundesregierung mehrfach dazu aufgerufen, Menschen insbesondere nach Afghanistan und Syrien abzuschieben.
Der UN-Sonderberichterstatter für Afghanistan, Richard Bennett, hat in dem Land jedoch gravierende Menschenrechtsverletzungen dokumentiert: Seit der Machtübernahme der Taliban würden Frauen unterdrückt, religiöse und ethnische Minderheiten verfolgt, willkürliche Inhaftierungen, Tötungen und Folter seien normal. Dazu herrsche eine humanitäre Katastrophe, es fehle an Wasser, Nahrung und medizinischer Versorgung. Laut Allenberg wären Abschiebungen nach Afghanistan somit ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention.
Anwalt beurteilt unbefristete Haft als "diktatorische Methoden"
Noch deutlicher wird Thomas Oberhäuser. Der Ulmer Rechtsanwalt beschäftigt sich seit 27 Jahren mit Migrationsrecht und ist Vorsitzender einer entsprechenden Arbeitsgruppe im Deutschen Anwaltverein. "Ich habe noch nie gehört, dass jemand mit seinen Forderungen so weit geht", sagt Oberhäuser. Throms Vorschlag sei "grotesk verfassungswidrig": "Das kann man in einem Rechtsstaat nicht machen: Jemanden so lange einsperren, bis er seinen Willen ändert. Das sind diktatorische Methoden, die mit unserem Verfassungsbild unvereinbar sind."
Aus Sicht des Anwalts reicht das Strafrecht völlig aus. "Wenn Wiederholungsgefahr besteht, kann Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Dabei ist es völlig egal, ob jemand Ausländer oder Deutscher ist." Abschiebungen nach Afghanistan seien zwar im Einzelfall denkbar, wenn klar ist, dass jemandem dort keine Verfolgung droht, sagt Oberhäuser, aber: "Wir müssen wissen, ob wir jemanden sehenden Auges in den Tod schicken würden oder ihm schwerste Menschenrechtsverletzungen drohen. Da darf man auch nicht dran rütteln."
Pro-Asyl-Experte spricht von "reinem Populismus"
Gelassen über den Vorschlag ist Peter von Auer, rechtspolitischer Referent bei Pro Asyl. "Es geht nur noch um Abschieben, abschieben, abschieben. Es werden sich keine Gedanken mehr gemacht, was eigentlich rechtlich umsetzbar ist." Damit würden Handlungsoptionen suggeriert, die es eigentlich gar nicht gibt.
Dass Throms Vorschlag umgesetzt wird, hält von Auer für ausgeschlossen. Er sei "ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und schon mit der Rückführungsrichtlinie der EU nicht vereinbar". Somit sei die Forderung reinster Populismus. "Man kann auch schwere Straftäter nicht in die Gefahr einer Folter bringen beziehungsweise in eine Situation, in der existenzielle Bedürfnisse nicht mehr erfüllt werden können und komplette Verelendung droht."
Auch Europäische Rückführungsrichtlinie verhindert Ausreisearrest-Idee
Auch die Union erwähnt in ihrem Antrag, dass sie die EU-Rückführungsrichtlinie ändern will. Sie erlaubt eine Abschiebehaft für sechs Monate, nur in Ausnahmefällen darf sie auf ein Jahr verlängert werden. "Das europäische Migrationsrecht muss angepasst werden, um den Ausreisearrest zu ermöglichen", fordert Throm auf Anfrage unserer Redaktion.
Die Bedenken gegen seinen Vorschlag weist der Heilbronner zurück. "Es geht hier um schwere Straftäter und Gefährder, die sich bewusst für ihre Taten entschieden haben und sich rechtswidrig bei uns aufhalten." Die Abschiebungen dieser Menschen würden oft scheitern, weil Herkunftsstaaten nicht mit deutschen Behörden kooperieren. "Bisher müssen diese Personen geduldet werden, ihr rechtswidriges Verhalten zahlt sich heute für sie also aus", sagt Throm. Eine freiwillige Ausreise finde nicht statt, weshalb es den Ausreisearrest brauche.
Throm: Müssen Straftätern Leben in ihrem Heimatland zumuten
Der Ausreisearrest solle nur für Ausreisepflichtige gelten, sagt Throm. "Bei diesen Personen steht rechtskräftig fest, dass kein Asylgrund besteht. Die Frage, ob ihnen unmenschliche Behandlung in der Heimat droht, wurde also geprüft und verneint. Wir müssen dieser gefährlichen Personengruppe auch ein Leben in ihrer Heimat zumuten, unter den dortigen humanitären Bedingungen." Allerdings müsse ein Gericht über die Frage entscheiden, ob ein solcher Ausreisearrest angeordnet wird.
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Kommentare
Wilfried Müller am 21.06.2024 03:41 Uhr
Der Täter von Mannheim kam mit 14 nach Deutschland, wie verlief sein Aufenthalt, ging er zur Schule, machte er eine Ausbildung, wer hat ihn betreut, bis jetzt habe ich dazu nichts gehört. Vermutlich will Herr Throm ihn persönlich aus dem Flieger werfen. Ob mit oder ohne Fallschirm wurde noch nicht gesagt. Werden Frau und Kinder dann gleich mitgenommen.. Vielleicht warten die Taliban schon auf ihn im ihn noch besser auszubilden, für weitet Attentate in noch großerem Stil Ich vertraue da unseren Gerichten, dass sie ein angemessenes Strafmaß finden.
Für die Familie des Polizisten wird das wenig Trost sein.