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Pro & Contra: Ist das Tanzverbot an Karfreitag noch zeitgemäß?

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An Karfreitag gilt in vielen Bundesländern Tanzverbot. Sollte die Regelung bestehen bleiben? Unsere Autoren sind unterschiedlicher Meinung.

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Um das Tanzverbot an Karfreitag gibt es seit Jahren Diskussionen.
Um das Tanzverbot an Karfreitag gibt es seit Jahren Diskussionen.  Foto: Anterovium

Geschlossene Clubs, Verbot von Sportveranstaltungen und öffentlichen Events – an Karfreitag herrscht in vielen Bundesländern Tanzverbot. Das ist durch das Feiertagsgesetz festgelegt. Sollte die Regelung bestehen bleiben?

Pro

Von Theresa Heil

Jedes Jahr vor Ostern erhitzt die Diskussion um das Tanzverbot an Karfreitag die Gemüter. Aber muss das wirklich sein? Ob man den Feiertag zur religiösen Einkehr, für die Familie oder zum Entspannen nutzt, bleibt schließlich am Ende jedem selbst überlassen.

Karfreitag als wichtiger Feiertag für Christen

Viele Gegner des Tanzverbots sind einfach aus Prinzip dagegen. Weil sie selber den religiösen Feiertag nicht begehen und sich in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt fühlen. Um diese Menschen geht es bei der Regelung aber nicht. Im christlichen Glauben ist Ostern die wichtigste Zeit im Jahr, sogar wichtiger als Weihnachten.

 


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Für gläubige Christen ist Karfreitag der Tag, an dem Jesus Christus am Kreuz gestorben ist. An diesem Tag besinnen sie sich auf den Ursprung ihres Glaubens zurück. Karfreitag geht dem Ostersonntag voraus, an dem die Auferstehung von Jesus Christus gefeiert wird. Für Menschen, die den christlichen Glauben praktizieren, hat der Tag also eine große Bedeutung.

Tanzverbot an Karfreitag: Verständnis und Rücksichtnahme

2016 bestätigte das Bundesverfassungsgericht, dass Karfreitag ein Feiertag mit besonderem Stilleschutz ist. Dabei geht nicht darum, allen Bürgern eine innere Haltung vorzuschreiben, sondern einen äußeren Ruherahmen für die Gläubigen zu schaffen, hieß es in der Begründung. Sich mit der Bedeutung des Feiertags und den Hintergründen des Tanzverbots zu beschäftigen, kann zu mehr Verständnis führen und gegenseitige Rücksichtnahme fördern.

Ab Ostersamstag um 20 Uhr dürfen die Clubs auch schon wieder ihre Türen öffnen. Und zur Erinnerung: Niemand muss sich an diesem Tag zu Hause verkriechen. Freude zu empfinden und bei privaten Aktivitäten Spaß zu haben, ist auch an Karfreitag weiterhin erlaubt.


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Contra

Von Christian Gleichauf

Manches gehört sich einfach nicht. Auch wenn die Meinungen darüber, was dazu alles genau gehört, weit auseinanderliegen: Andere Menschen in der Ausübung ihrer Religion zu behindern, ist solch ein No-Go. In der Konsequenz heißt das, dass man an Karfreitag und an anderen "stillen" Feiertagen nicht vor einer Kirche das Autoradio aufdreht, nicht den Rasen mäht, nicht die Hofeinfahrt kärchert. Darüber sollte doch Konsens herrschen. Doch ganz schnell merkt man schon: Das gilt an allen anderen Sonn- und Feiertagen auch.

Gesetz zum Tanzverbot an Karfreitag ist aus der Zeit gefallen

Wenn nun aber "Tanzveranstaltungen" in einem Club im Industriegebiet verboten sind: Wer behindert da wen? Hier schreibt ein Teil der Bevölkerung dem anderen vor, was als schicklich empfunden wird. Das Problem: Die Gesetze stammen aus einer Zeit, als mit "öffentlichen Tanzveranstaltungen" vor allem das Fest auf dem Dorfplatz gemeint war.

Heute erscheint die Vorgabe beliebig. Was ist gewonnen, wenn die Menschen zwar nicht tanzen dürfen, sich ansonsten aber von keiner Spritztour, keiner lustigen Wanderung und keiner sonstigen Freizeitbeschäftigung abhalten lassen?

Tanzverbot an Karfreitag: Anstandsrest an Einschränkungen

Dazu kommt: Das Verbot animiert bestimmte Leute erst, sich darüber hinwegzusetzen. Immer wieder wurde sogar mit sogenannten Tanz-Flashmobs gegen die Regelungen protestiert. Es hat sich glücklicherweise nicht als Tradition etabliert. In Baden-Württemberg hat die Landesregierung jedenfalls vor Jahren reagiert und viele der zuvor strengen Regelungen im Südwesten gestrichen.

Geblieben ist so etwas wie ein Anstandsrest an Einschränkungen, auch um nicht das falsche Signal an die Gläubigen zu senden. Viel besser wäre es, es gäbe einen Rest an Anstand. Doch der lässt sich nicht verordnen.

 
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