In welche Tonne gehört Silvestermüll? Das sollte man beachten
Nach dem Böllern in der Silvesternacht bleibt viel Müll zurück. Wie man ihn am besten entsorgt und welche Strafen und Bußgelder drohen können, wenn er liegen bleibt.
Der Run auf Feuerwerkskörper ist in diesem Jahr in der Region Heilbronn besonders groß. Das Zünden von Pyrotechnik in der Silvesternacht wird seit einigen Jahren kontrovers diskutiert. Nicht nur der Lärm und die Feinstaubbelastung, sondern auch der verursachte Müll gerät häufig in den Fokus der Debatte. Umweltschutzverbände wie NABU, das Umweltbundesamt oder BUND Naturschutz kritisieren die großflächige Verteilung des Silvestermülls in der Landschaft.
Peter Hauck, Minister für ländlichen Raum Baden-Württemberg sieht das ähnlich: „Selbstverständlich sollte es sein, die leeren Feuerwerkskörper entsprechend zu entsorgen. Silvesterböller enthalten zahlreiche gesundheitsschädliche Stoffe wie Blei, Arsen, Aluminium, PVC, sowie in kleineren Mengen Kupfer-, und Zinkverbindungen.“
Feuerwerkskörper richtig entsorgen: so geht’s
Vorab eine wichtige Vorsichtsmaßnahme: Niemals sollte Feuerwerk erneut angezündet werden. Im Extremfall können laut dem TÜV Thüringen die Blindgänger bei Berührung explodieren.
Ihren Müll aufräumen sollten Feuerwerksfans erst nachdem alles vollständig ausgekühlt ist. Wer sich unsicher ist, kann Batterie und Co. in Wasser oder nassem Sand einlegen. Bis auf Papierverpackungen und Teile aus Papier von unbenutzten Böllern sollten die Hinterlassenschaften in den Restmüll wandern.
Es sollte frühzeitig sichergestellt sein, dass sich keiner der Feuerwerkskörper mehr entzünden kann. Denn beim Aufräumen können sonst schnell Verletzungen auftreten.

Bußgelder bei zu frühem Feuerwerk und der Gefährdung Dritter
In Deutschland darf nur zwischen dem 31. Dezember und 1. Januar Feuerwerk gezündet werden. Wer ohne Genehmigung außerhalb der festgelegten Zeit losböllert, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro Strafe. In Heilbronn wurde bereits kurz nach Verkaufsstart geböllert. Wer dabei nicht zertifizierte Feuerwerkskörper verwendet, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren provozieren.
Aufräumen sollten Feuerwerksfans so schnell wie möglich, sonst drohen Konsequenzen. Prinzipiell gilt die Reinigungspflicht des eigenen Grundstücks, wie auch bei Laub und Schnee, wie es seitens der Stadt Heilbronn heißt. Blindgänger, die Personal der Stadtreinigung oder Dritte bei Aufräumen verletzen, können als Gefährdung von Leib und Seele gewertet werden. Das kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren mit sich bringen.
Nicht nur die drohenden Bußgelder sind ein Grund, seinen Müll ordnungsgemäß aufzuräumen. Auch die Stadtreinigung freut sich darüber.
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