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Petition kann Entwidmung der Jagsttalbahn-Trasse nicht aufhalten

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Der Landtag lehnt eine Petition gegen die Freistellung der Jagsttalbahn-Flächen in Schöntal und Krautheim ab. Was das bedeutet.

Jagsttalbahn Gleise zwischen Berlichingen und Kloster Schöntal
Jagsttalbahn Gleise zwischen Berlichingen und Kloster Schöntal  Foto: Ludwig\, Tamara

Der Landtag von Baden-Württemberg hat sich kürzlich mit der Jagsttalbahn-Trasse befasst. Drei namentlich nicht genannte Antragssteller richteten sich mit einer Petition an das Parlament. Darin forderten sie den Stopp der Entwidmung. Konkret ging es um die Anträge der Stadt Krautheim und der Gemeinde Schöntal, Teile der Trasse freizustellen (wir berichteten). Denn solange die Flächen der stillgelegten Bahntrasse rechtlich noch immer ausschließlich dem Bahnbetrieb vorbehalten sind, ist eine andere Nutzung nicht möglich. Deshalb versuchten die beiden Kommunen schon längere Zeit, eine Entwidmung zu erwirken.

Der Petition zur Jagsttalbahn geht ein jahrelanger Streit um den Erhalt der Trasse voraus

Im Falle Krautheims ging das sogar bis vor Gericht, da man sich mit der Jagsttalbahn AG nicht über die Zukunft des Bahnhofsareals einigen konnte. Die Jagsttalbahn AG, deren Anteilseigner die Gemeinde Dörzbach und der Verein Jagsttalbahnfreunde sind, strebt einen Museumsbahnbetrieb zwischen Dörzbach und Krautheim an. Auch den Trassenverlauf Richtung Schöntal wollte man ursprünglich nicht opfern, um die Durchgängigkeit nicht zu gefährden.

Letztlich einigte man sich aber auf den Erhalt der Trasse bis zum südöstlichen Bereich des Bahnhofs in Krautheim Tal. Der Rest des Areals steht damit für eine Umgestaltung, unter anderem mit neuem Busbahnhof zur Verfügung. Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte dann im Juli die Freistellung der Trasse für Schöntal und Krautheim genehmigt.

Novelle von Paragraf 23 im Eisenbahngesetz greift bei Jagsttalbahn nicht

Als Grundlage für die Petition, so ist es in den Unterlagen des Landtags zu lesen, haben die Petenten sich auf das Allgemeine Eisenbahngesetz, Paragraf 23, berufen. Diesen Paragrafen hat der Bundestag Ende 2023 überarbeitet. Gleisflächen seien „im überragenden öffentlichen Interesse“, heißt es darin. Sie zu entwidmen und anderweitig zu nutzen, wird seitdem deutlich erschwert.

Das hat den Hintergrund, dass man die Reaktivierung von alten Bahnstrecken im Sinne der Mobilitätswende forcieren möchte. Ausnahmen gelten beispielsweise für Zwecke der Landesverteidigung oder für erneuerbare Energien – Städtebau gehört nicht dazu. Darum geht es jedoch in Krautheim und Schöntal. Dennoch empfiehlt der Petitionsausschuss dem Landtag, der Petition zur Jagsttalbahn nicht stattzugeben.

Genehmigung der Entwidmung der Jagsttalbahn-Trasse ist rechtens

Begründet wird das wiederum mit dem Allgemeinen Eisenbahngesetz. In diesem Fall mit Paragraf 38, Absatz 13: Darin ist festgelegt, dass Freistellungsanträge für Bahnbetriebsflächen, die vor dem 29. Dezember 2023 gestellt wurden, von der Neuregelung in Paragraf 23 nicht betroffen sind. Sprich: Da beide Kommunen die Entwidmung der Jagsttalbahn-Trasse vor diesem Datum bereits beantragt hatten, greifen die erschwerten Bedingungen und das „überragende öffentliche Interesse“ nicht. Stattdessen gilt die alte Fassung von Paragraf 23. Insofern sei die Genehmigung der Entwidmung rechtens.

Beim Verkehrsministerium sieht man keine realistische Chance auf eine Reaktivierung für den Nahverkehr

In den Unterlagen wird außerdem deutlich: „Ein aktuelles oder auf absehbare Zeit bestehendes Verkehrsbedürfnis ist nicht gegeben.“ In anderen Worten: Man geht nicht davon aus, dass die Bahn aktuell oder mittelfristig für den Nahverkehr wieder gebraucht wird. „Auch langfristig ist eine Nutzung im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten“, heißt es weiter. Und abschließend: „Die Jagsttalbahn zählt nicht zu den insgesamt über 30 stillgelegten Strecken(-abschnitten) in Baden-Württemberg, bei denen das Ministerium für Verkehr ein Reaktivierungspotenzial sieht.“ Auch gebe es vor Ort keinerlei solche Bestrebungen.

Der Landtag folgte in seiner Plenarsitzung am 16. Oktober der Empfehlung des Petitionsausschusses und stimmte gegen das Anliegen der Petition, das Entwidmungsverfahren zu stoppen.

Museumsbahn-Betrieb

Die einstige Schmalspurbahn fuhr bis ins Jahr 1988 zwischen Möckmühl und Dörzbach. Der Verein der Jagsttalbahnfreunde gründete sich bereits 1984. Während man lange Zeit auf eine Wiederbelebung der Strecke hoffte und darauf hinarbeitete, geht es inzwischen darum, einen attraktiven Museumsbahnbetrieb auf die Beine zu stellen, der irgendwann vom Dörzbacher bis zum Krautheimer Bahnhof fahren soll. Dafür bauen die Vereinsmitglieder die Gleise Schritt für Schritt wieder auf. Seit seiner Jungfernfahrt als Museumszug im November 2021, ist das „Bemberle“, wie die Bahn früher genannt wurde, wieder an ausgewählten Fahrtagen in den Frühjahrs- und Sommermonaten unterwegs. Aktuell auf einer Strecke von etwa einem Kilometer. Im Gewerbegebiet auf Höhe des Penny-Marktes von Dörzbach ist Schluss. Hier kreuzt die Marie-Curie-Straße die Bahntrasse. Ein Übergang muss erst noch gebaut werden. 

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