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Im Umland von Künzelsau sollen drei neue Solarparks entstehen

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Vor zwei Jahren haben die Künzelsauer Gemeinderäte einen Kriterienkatalog für den Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV) beschlossen. Dieser wird nun überarbeitet.

Die Planungen für zwei Anlagen sind schon weiter vorangeschritten. Bei einer dritten Anlage haben die Stadträte allerdings Bedenken − und geben vorerst nur für einen Teil der Planungen ihre Zustimmung.
Die Planungen für zwei Anlagen sind schon weiter vorangeschritten. Bei einer dritten Anlage haben die Stadträte allerdings Bedenken − und geben vorerst nur für einen Teil der Planungen ihre Zustimmung.  Foto: Marijan Murat

Der ursprüngliche Kriterienkatalog sollte regeln, unter welchen Bedingungen Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV) zugelassen werden. Inzwischen ist er technisch und planerisch überholt, wie in der jüngsten Sitzung deutlich wird. Insbesondere ist eine der drei PV-Anlagen, über die in der vergangenen Gemeinderatssitzung in Künzelsau beraten wird, durch den selbst auferlegten Katalog eingeschränkt.

Ursprünglich geplante Anlage zu groß

Die Pläne von Johannes Kaiser betreffen einen Acker und eine Grünfläche bei Berndshausen: Laut Kriterienkatalog ist die Anlage zu groß. Mit knapp fünf Hektar müsste sie einen Energiespeicher haben, den Kaiser aber nicht vorgesehen hat. Ursprünglich habe Kaiser seine Anlage bei Wolfsölden geplant, berichtet Roswitha Deptner, stellvertretende Leiterin des Bauamts. Weil der Solarpark aber nahe an Wohnhäusern stehen sollte, "gab es große Widerstände, auch vom Ortschaftsrat Steinbach."


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Stattdessen hat Kaiser nun nordöstlich von Berndshausen eine Anlage aus zwei Teilen geplant: Einer auf etwa 2,2 Hektar an der Straße nach Bodenhof, südlich davon ein etwa 60 Meter breiter Streifen, der unbebaut bleibt, und darunter ein Teil auf einer etwa 2,8 Hektar großen Fläche bis zu einem Feldweg.

Abstand zum Friedhof

Der Mittelteil müsse wegen der guten Böden zur Bewirtschaftung freibleiben, heißt es in den Unterlagen. Der Nitzenhäuser Ortschaftsrat habe "wenn auch nicht mit Begeisterung" zugestimmt − ein gewisser Abstand zum östlich der Fläche gelegenen Friedhof soll aber eingehalten werden.


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"Als der Kriterienkatalog aufgestellt wurde, waren Grünflächen für den Bau noch ausgeschlossen", merkt der CDU-Stadtrat Ernst-Friedrich Bürkert an − aber eigentlich spreche nichts dagegen, dort zu bauen. Im Gegenteil, berichtet Kaiser, der in der Sitzung redet: Als er mit einer Mitarbeiterin des Landwirtschaftsamts gesprochen habe, sei sie froh gewesen. "Dass es weniger Viehhaltung geben soll, ist politisch gewollt", dann könne man auf den Wiesen auch PV-Anlagen bauen. Das Landwirtschaftsamt habe für beide Teile das Einverständnis gegeben. Unsicher ist jedoch Stadtrat Wolfgang Schmelzle (FfK), der den Ackerboden unter dem nördlichen Teil für hochwertiger hält.


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Mehrere Stadträte empfehlen deswegen Jophannes Kaiser, den Antrag zurückzustellen. Doch der will zumindest auf einer Fläche anfangen zu planen. Die Räte gestatten ihm einstimmig, mit der südlichen Anlage zu beginnen.

Wiesenflächen werden mit aufgenommen

"Im Klimaausschuss haben wir schon darüber gesprochen, dass wir den Kriterienkatalog überarbeiten", sagt Deptner. Demnach sei angedacht, Anlagen bis zu fünf Hektar grundsätzlich auch ohne Energiespeicher zuzulassen − und Wiesenflächen mit aufzunehmen.

Weniger diskussionswürdig sind für die Gemeinderäte die anderen beiden Anlagen, die auf der Tagesordnung stehen. Sowohl für die bei Mäusdorf wie für die bei Laßbach haben sie ihr Einverständnis mit dem Aufstellungsbeschluss schon in vorigen Sitzungen erteilt. Die Planungen sind schon weiter fortgeschritten.

Zwar sind die Anlagen von unterschiedlichen Investoren, aber mit Ralf Stier von der Projektfirma Ingenia und dem Ingenieur Harald Jöchner treten die selben Personen für beide Solarparks auf. Die Projekte unterscheiden sich auch nicht sehr voneinander. Stier betont, die Mäusdorfer Anlage sei laut Sachverständigem von Wohnhäusern nicht einzusehen und sei auch für den Verkehr auf der Straße daneben keine Gefahr, da die Paneele nach Süden geneigt sind, sagt Stier.

Die andere Anlage ist zwar nördlich von Laßbach, aber der Blendgutachter sehe auch hier kein Problem mit Blick auf zur Wohnbebauung gespiegeltes Sonnenlicht, sagt Stier: "Alle Anlagen, die über 100 Meter entfernt sind, sind kein Problem" − die Anlage sei 200 Meter von dem Ort entfernt.

Kriterienkataloge

Viele Gemeinderäte im Hohenlohekreis haben Kriterienkataloge für den Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV) beschlossen. Darin enthalten sind allerdings keine rechtlich bindenden Vorgaben, sondern vor allem Handreichungen für Investoren und Planer. Das bedeutet, die Gemeinderäte können auch gegen diese Kriterien Solarpark-Projekten ihre Zustimmung geben. Oftmals wird in diesen Katalogen etwa ein Bodenrichtwert festgelegt, den eine Fläche für FPV höchstens haben darf − die Zahl gibt Rückschlüsse auf die landwirtschaftliche Qualität des Bodens. Bestandteil ist meist auch die maximale Größe der Anlagen oder die Grundflächenzahl, die oft 0,7 beträgt. Das bedeutet, bis zu 70 Prozent der Grundfläche darf überbaut werden.

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