Abstimmungswirbel um Bretzfelder Hoferweiterung: Eilantrag kurzfristig zurückgezogen
Der Initiator des Bretzfelder Bürgerbegehrens gegen die Hoferweiterung in Schwabbach-Siebeneich stellt einen Eilantrag, zog diesen aber zurück. Am Sonntag kommt somit ein Ergebnis.

Das erste Bretzfelder Bürgerbegehren, das am Sonntag durchgeführt werden soll, hat am Mittwoch erneut das Verwaltungsgericht Stuttgart beschäftigt. Ralf Maier, Vertrauensperson der Bürgerinitiative, hat einen Eilantrag gestellt. Mit dem Ziel, dass die Bürger-Information – notwendiger Verfahrensschritt im Prozess – wiederholt werden soll. Mit dem Bürgerbegehren soll die Erweiterung der Hofstelle Weibler in Schwabbach-Siebeneich verhindert werden.
In sozusagen letzter Minute am Mittwochnachmittag zog Maier seinen Eilantrag dann aber zurück. „Mich haben heute viele Stimmen aus der Bürgerschaft erreicht, die trotz der irreführenden und unzutreffenden Informationen in der Broschüre am Sonntag abstimmen wollen. Zur Schonung der Gerichte und der Gemeinde und mit Blick auf einen ungestörten Ablauf des Bürgerentscheids, habe ich mich daher entschlossen, auf eine Eilentscheidung im Vorfeld zu verzichten und den Antrag zurückgenommen. In der Sache ist die Broschüre aber weiterhin klar irreführend und enthält Fehlinformationen“, schreibt Maier am späten Mittwochnachmittag. Damit findet nach einem Tag der Ungewissheit das Bürgerbegehren wie geplant am Sonntag statt.
Eilantrag gegen Bürgerbegehren in Bretzfeld: Das sind die Gründe
Den Eilantrag hatte Maier am 1. Oktober gestellt und das der Hohenloher Zeitung am Dienstagabend um 20.08 Uhr mitgeteilt. Die beauftragte Kanzlei argumentierte: „Die Sache ist außerordentlich eilbedürftig, da mit Durchführung des Bürgerentscheids die Wirkung der rechtswidrigen Informations-Broschüre nicht mehr beseitigt werden kann, jedenfalls nur noch mit unzumutbaren Schwierigkeiten.“
Die Kanzlei weiter: „Die Verschiebung des Bürgerentscheids nach Neuauflage der Broschüre ist dabei das deutlich mildere Mittel gegenüber eines grob fehlerhaft durchgeführten Bürgerentscheids oder der für beide Seiten kosten- und aufwandsintensiven Wiederholung des gesamten Bürgerentscheids.“
Bürgerbegehren wegen Hoferweiterung: So reagiert Bretzfelds Bürgermeister
Die Gemeindeverwaltung hat am Mittwochvormittag um 10.30 Uhr vom Verwaltungsgericht von dem Eilantrag erfahren. Bis 12 Uhr, so Bürgermeister Martin Piott, habe die Gemeinde eine Stellungnahme abgeben sollen. Das sei innerhalb der kurzen Zeit nicht möglich gewesen. Die Frist wurde auf 14 Uhr verlängert. Piott hat am späten Nachmittag einen Anruf vom Gericht bekommen, dass der Antrag zurückgezogen worden sei.
Was moniert das von Ralf Maier beauftragte Rechtsanwaltsbüro? Die Informations-Broschüre sei irreführend und rechtswidrig, führt Ralf Maier in der ersten Mail an die Redaktion aus. Rückfragen möchte er nicht am Telefon, sondern nur per Mail beantworten.
Eilantrag gegen Bürgerbegehren in Bretzfeld: Was die Anwälte zur Info-Broschüre sagen
In seinem Schreiben ans Gericht führten Maier und sein Anwalt aus, dass es sich bei der Info-Broschüre um eine „Werbebroschüre für das Vorhaben“ handele. So hätten sich mehrere Bürger nach deren Erhalt gegenüber der Vertrauensperson geäußert. Laut Maier sei die beauftragte Kanzlei nach Prüfung der zwölfseitigen Broschüre zu dem Ergebnis gekommen, dass die Gestaltung teils irreführend, teils unsachlich, jedenfalls überwiegend entgegen der Vorgaben der Gemeindeordnung erstellt worden sei.
Allgemeine Infos und Meinungen vermischten sich unzulässigerweise. Inhalte seien verzerrt worden. So zeige die Abbildung beschönigend nicht alle Parkplätze, sondern nur etwa 89 Fahrzeuge. Dass die Familie Weibler beispielsweise auch einen Supermarkt mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche errichten könne, ohne eigene Produkte anzubieten, gehe weder aus der Visualisierung noch aus den Infos hervor.
Ärger um Info-Broschüre: Darum gab es einen Eilantrag gegen das Bürgerbegehren
Die Texte für die Broschüre waren Ralf Maier laut Bürgermeister Martin Piott am 22. August zugegangen, ehe die Broschüre in Druck ging. Sechs Wochen Zeit habe Maier gehabt, sich damit auseinander zu setzen. „Und selbst wenn ein Anwalt langsam ist, hätte er nicht so lange gebraucht“, sagt Piott.
Hätte das Gericht dem Eilantrag stattgegeben, wäre der Gemeinde nichts anderes übrig geblieben, als am Sonntag an den Wahllokalen die möglichen Wähler wieder heimzuschicken. Die Kosten für Info-Broschüre und Wahlunterlagen schätzt er aktuell auf etwa 30.000 Euro. „Es sind noch nicht alle Rechnungen da.“ Im Eilantrag war eine Wiederholung des Bürgerbegehrens zwischen 3. November und 15. Dezember gefordert worden.


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