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Was Wähler vor dem Bretzfelder Bürgerbegehren wissen müssen

  
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Am 6. Oktober können die Bretzfelder Bürger entscheiden, ob der Hof der Familie Weibler in Siebeneich erweitert werden kann. Was beim ersten Bretzfelder Bürgerbegehren zu beachten ist.

Die Gebrüder Weibler in Siebeneich wollen ihren Hof (vorne links) erweitern. Dagegen wendet sich das Bürgerbegehren. Foto: Yvonne Tscherwitschke
Die Gebrüder Weibler in Siebeneich wollen ihren Hof (vorne links) erweitern. Dagegen wendet sich das Bürgerbegehren. Foto: Yvonne Tscherwitschke  Foto: Tscherwitschke

 Gleich zweimal haben die Bretzfelder in dieser Woche Post von der Gemeindeverwaltung bekommen: Erst kam in einem kleinen Umschlag die Wahlberechtigung, um am 6. Oktober beim ersten Bretzfelder Bürgerbegehren abstimmen zu können. Am Freitag war nun noch ein großer Umschlag im Briefkasten. Dieser enthält eine zwölfseitige Broschüre der Gemeinde, die exakt ausführt, um was es bei dem Bürgerbegehren geht und was die Menschen mit ihrer Stimmabgabe erreichen.Wer mit „Ja“ stimmt, der stimmt dafür, dass der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats für den Bebauungsplan „Siebeneicher Straße“ vom November 2022 aufgehoben wird. Wer so stimmt, stimmt gegen die Erweiterung der Hofstelle Weibler in Siebeneich im Außenbereich und teilt das Ziel der Initiatoren des Bürgerbegehrens. Einer der Vertrauensleute ist Ralf Maier aus Siebeneich, der bei der letzten Bürgermeisterwahl gegen den amtierenden Bürgermeister Martin Piott angetreten war.

Bretzelder Bürgerbegehren: Wann es gültig ist

Wer mit „Nein“ stimmt, der stimmt dafür, dass der Bebauungsplan gültig bleibt. Das Bebauungsplanverfahren soll die Möglichkeit schaffen, dass die Gebrüder Weibler in Siebeneich den bestehenden Betrieb erweitern können. Das Plangebiet umfasst 4,2 Hektar. Der Bebauungsplan definiert sowohl bauliche Erweiterungen sowie eine Erhöhung der Veranstaltungstage – und sieht einen großen Parkplatz vor.Die Broschüre beleuchtet die Vorgeschichte des Bürgerbegehrens ebenso wie die Haltung der Bürgerinitiative und die des Gemeinderats.Am Sonntag, 6. Oktober, kann bis 18 Uhr gewählt werden. Auch Briefwahl ist möglich, diese muss bis 4. Oktober beantragt werden. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Gültig ist der Bürgerentscheid nur, wenn eine Mehrheit zustande kommt, die mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten entspricht.

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