Prozess wegen Mobbing-Vorwürfen gegen Pfedelbachs Bürgermeister – Klage abgewiesen
Das Arbeitsgericht in Heilbronn hat die Anklage gegen Pfedelbachs Bürgermeister Torsten Kunkel wegen Mobbing-Vorwürfen einer Verwaltungsmitarbeiterin abgewiesen. Die Klägerin will nun vor das Landesarbeitsgericht ziehen.

Das Arbeitsgericht Heilbronn hat die Klage der Pfedelbacher Verwaltungsmitarbeiterin vollumfänglich abgewiesen. Sie hatte Bürgermeister Torsten Kunkel vorgeworfen, sie über Jahre gemobbt zu haben. Unter anderem soll ihr als Amtsleiterin eine, wie sie sagte, "schäbige Kammer" auf dem Dachboden des Rathauses zugewiesen worden sein.
Auf der Homepage des Arbeitsgerichts ist nun zu lesen: "Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Der Streitwert wird auf 198.424,75 Euro festgesetzt. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen."
Gericht: Mobbingvorwürfe unzutreffend
Anwalt Steffen Burr, der Kunkel vor Gericht vertreten hat, sagt: "Damit hat das Arbeitsgericht Heilbronn festgestellt, dass die Klägerin weder durch den Bürgermeister noch durch andere Mitarbeiter der Gemeinde Pfedelbach gemobbt wurde und die von ihr erhobenen Vorwürfe unzutreffend sind." Sämtliche geltend gemachten Schadensersatz- sowie Unterlassungsansprüche seien abgewiesen worden.
Ebenso habe das Gericht festgestellt, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Beschäftigung als Hauptamtsleiterin habe, sondern vielmehr von der Gemeinde Pfedelbach ordnungsgemäß entsprechend ihres Arbeitsvertrags beschäftigt worden sei. Auch die zwei Abmahnungen, deren Entfernung aus der Personalakte von der Klägerin gerichtlich geltend gemacht wurde, seien rechtmäßig ergangen.
Richterin legte nahe, Antrag zurückzunehmen
Burr erklärt, dass es bereits im Vorfeld ein Gerichtsverfahren gegeben habe, bei dem die Richterin der Klägerin nahegelegt habe, ihren Antrag mangels Erfolgsaussichten zurückzunehmen. Das habe die Klägerin damals getan.
Die Urteilsbegründung, sagt Steffen Burr, werde in drei bis vier Wochen vorliegen. Der Ehemann der Klägerin erklärt unterdessen, dass seine Frau das Landesarbeitsgericht anrufen werde: "Wir wollen Rechtsprechung." Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe möglich.



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