Böllerverbot in Heilbronn: Was in Hohenloher Kommunen an Silvester erlaubt ist
In Heilbronn sind laute Böller und Knallkörper zum Jahreswechsel im gesamten Stadtgebiet verboten. Wie Kommunen im Hohenlohekreis mit dem Thema umgehen und wo trotzdem gezündet werden darf.
Alle Jahre wieder scheiden sich pünktlich zum Jahreswechsel die Geister, wenn es um Silvesterknaller geht. Erstmals hat die Stadt Heilbronn nun ein Böllerverbot für den 31. Dezember und Neujahr im gesamten Stadtgebiet verhängt – mit Ausnahme von Teilen des Osthafens im nördlichen Industriegebiet. Aber warum ist dort nicht das gesamte Gebiet ebenfalls in der Böllerverbotszone? Das liegt zum einen daran, dass eine Kommune kein generelles Böllerverbot verhängen darf. Lediglich Bereiche sind zu schützen.
Rechtsgrundlage für diese Anordnung ist Paragraf 24, Absatz 2, Nummer 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Darin heißt es, dass Schutzobjekte einer solchen Anordnung besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen sind.
Böllerverbot in Heilbronn: Es kommt auf Besiedlung an
Die Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn begründet sich indes darin, dass „pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden (...) nicht abgebrannt werden dürfen“. Ein Gebiet gilt dann als dicht besiedelt, wenn es eine Bevölkerungsdichte von mehr als 500 Einwohnern pro Quadratkilometern hat.

„Es erfolgte eine Auswertung der Besiedlung des Stadtgebiets als Grundlage für die Gebietsfestlegung“, erklärt Julia Haagen, Abteilungsleiterin beim Ordnungsamt. Die Auswertung habe gezeigt, dass nur Teile des Osthafens zur stadtweiten Böllerverbotszone zählen können, der Rest habe eine zu geringe Einwohnerdichte.
Nach Verbot in Heilbronn: Droht nun ein „Böller-Tourismus“?
Dass dort nun ein „Böller-Tourismus“ entsteht, davon geht Julia Haagen nicht aus. „Die Bürger dürfen im Verfügungsbereich weiterhin Silvesterraketen mit Lichteffekt abbrennen. Es sind lediglich die Feuerwerkskörper mit reiner Knallwirkung untersagt.“ Sprich: Böller, Kanonenschläge, Knallketten und -frösche und Schweizer Frösche sind tabu, Raketen, Feuerwerksbatterien und Fontänen dürfen weiterhin gezündet werden.
Ausnahmen gibt es dabei allerdings auch, denn in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern sind auch diese Arten an Feuerwerk gesetzlich verboten.
Wo in Hohenloher Städten und Gemeinden Verbote gelten
Das sind auch genau die Regeln, die Hohenloher Gemeinden und Städte seit einigen Jahren festgelegt haben. Dabei fahren die meisten denselben Kurs: Kein Böller- und Feuerwerksverbot, es wird jedoch ermahnt, sorgsam mit Pyrotechnik umzugehen.
In der Kreisstadt Künzelsau etwa verhält es sich wie in den vergangenen Jahren auch. Das heißt: Ganzjährig verboten, so heißt es, ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen, Kinderheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden. Damit historische Bauten wie Fachwerkhäuser, Kirchen und Schlösser geschützt werden, gilt ein Feuerwerksverbot in denkmalgeschützten Bereichen.
Vor allem in Holzdächern könne durch Feuerwerkskörper schnell ein Brand entstehen. Wichtig, so erklärt die Stadt in einer Pressemitteilung, sei ein Sicherheitsabstand von mindestens zehn Metern, der zwingend einzuhalten ist. Konkret ist in Künzelsau das Abbrennen von Feuerwerk in der Hauptstraße in der Nähe des Alten Rathauses und der Johannes-Apotheke verboten. Diese Bereiche sind auch mit Schildern gekennzeichnet. Damit sich Besucher der Stadt in der Silvesternacht daran halten, ist ein Sicherheitsdienst im Einsatz. Wer gegen die geltenden Vorschriften verstößt, muss mit Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Verstöße gegen Feuerwerksverbot: Geldbußen können hoch ausfallen
Auch in der Öhringer Innenstadt wird zwangsläufig wenig geböllert. Im Bereich des Marktplatzes, des Schlosshofes und der Marktstraße ist das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Dazu zählen Kleinfeuerwerk wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper oder Batterien. Wer sich nicht an das Verbot hält, dem können Geldbußen bis zu 50 000 Euro drohen. Wer sich dennoch am Silvesterknallen erfreut: „Feuerwerkskörper können auf anderen Straßen und Plätzen im Stadtgebiet abgefeuert und abgebrannt werden“, meint Stadtsprecherin Monika Pfau.
Den Kocher abwärts in Niedernhall gilt seit einigen Jahren ein Feuerwerksverbot in der Altstadt, da sich auch dort brandempfindliche Gebäude auf sehr engem Raum befinden. „Wie alle Jahre setzen wir aber in dieser Thematik zu aller erst auf die Vernunft und Einsicht in der Bevölkerung“, fasst Alfons Rüdenauer, Hauptamtsleiter des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal, zusammen.
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