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Böllerverbot zu Silvester: Warum der Heilbronner Osthafen außen vor ist

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Die Stadt Heilbronn verhängt in diesem Jahr erstmals ein Böllerverbot für das gesamte Stadtgebiet. Lediglich der Osthafen im nördlichen Industriegebiet bildet die Ausnahme. Das sind die Gründe.


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Erstmals hat die Stadt Heilbronn ein Böllerverbot für den 31. Dezember und Neujahr im gesamten Stadtgebiet verhängt – mit Ausnahme von Teilen des Osthafens im nördlichen Industriegebiet. Aber warum ist dort nicht das gesamte Gebiet ebenfalls in der Böllerverbotszone? 

Ausnahme von Böllerverbot in Heilbronn: Grund ist Bevölkerungsdichte 

Die Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn beruht auf einer Sprengstoffverordnung, die besagt, dass „pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden (...) nicht abgebrannt werden dürfen“. Ein Gebiet gilt dann als dicht besiedelt, wenn es eine Bevölkerungsdichte von mehr als 500 Einwohnern pro Quadratkilometern hat. 

Das Gebiet rund um den Osthafen bildet die Ausnahme im Böllerverbot. Nur ein Teil des Kanals liegt noch in der Verbotszone.
Das Gebiet rund um den Osthafen bildet die Ausnahme im Böllerverbot. Nur ein Teil des Kanals liegt noch in der Verbotszone.  Foto: Berger, Mario

„Es erfolgte eine Auswertung der Besiedlung des Stadtgebiets als Grundlage für die Gebietsfestlegung“, erklärt Julia Haagen, Abteilungsleiterin beim Ordnungsamt. Die Auswertung habe gezeigt, dass nur Teile des Osthafens zur stadtweiten Böllerverbotszone zählen können, der Rest habe eine zu geringe Einwohnerdichte. 

Weitere Heilbronner Gebiete ausgeschlossen: Zu wenig Einwohner 

Auch die weiteren Industriegebiete in Böckingen und in Neckargartach (Böllinger Höfe) sind deshalb von der Verbotszone ausgeschlossen, dort wohnen zu wenig Menschen, um die Verordnung umzusetzen. Ein Sonderfall bildet auch ein kleines Gebiet am südlichen Rand von Heilbronn an der Stuttgarter Straße in Richtung Untergruppenbach. Dort gibt es keine Industrie, nur Wohnhäuser, Weingüter und Schrebergärten. Trotzdem ist auch hier das Verbot nicht in Kraft, denn „Grundlage ist immer die Einwohnerdichte von 500 Einwohnern pro Quadratkilometern“, so Haagen. Und diese sei dort trotz Bewohnern nicht gegeben. 

Dass ein „Böller-Tourismus“ entsteht, davon geht Julia Haagen nicht aus. „Die Bürger dürfen im Verfügungsbereich weiterhin Silvesterraketen mit Lichteffekt abbrennen. Es sind lediglich die Feuerwerkskörper mit reiner Knallwirkung untersagt.“ Sprich: Böller, Kanonenschläge, Knallketten und -frösche und Schweizer Frösche sind tabu, Raketen, Feuerwerksbatterien und Fontänen dürfen weiterhin gezündet werden. 

Ausnahmen gibt es dabei allerdings auch, denn in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern sind auch diese Arten an Feuerwerk gesetzlich  verboten. Auch in Rebanlagen und im Wald seien Feuerwerkskörper verboten.


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Polizei Heilbronn rechnet mit höherem Einsatzaufkommen – Böllerverbot schwierig zu kontrollieren

Wie genau die Polizei die Allgemeinverfügung der Stadt durchsetzen wird, kann Polizeisprecher Frank Belz noch nicht genau sagen. Die Durchsetzung sei grundsätzlich möglich, „allerdings in der Umsetzung teilweise schwierig zu differenzieren“, sagt er. Vor allem die Unterscheidung, welcher Kategorie die gezündeten Knallkörper angehören, werde schwierig. Mehr Beamte stellt die Polizei zur Überwachung jedoch nicht ab. „Aufgrund des Böllerverbots wird es keine Anpassungen geben.“ Das Polizeipräsidium rechne jedoch mit einem erhöhten Einsatzaufkommen. Das haben die vergangenen Jahre gezeigt. 




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