Nach Angriff auf 90-Jährige in Heilbronner Kirche: Mann verurteilt
Nach einem brutalen Angriff auf eine Seniorin in einer Kirche in Heilbronn ist am Montag das Urteil gefallen.
Rund um einen brutalen Raubüberfall im Heilbronner Deutschordensmünster ist am Montag, 4. August, das Urteil gefallen.
Die Tat hatte im vergangenen Jahr bundesweit für Entsetzen gesorgt: Eine 90-jährige Dame wurde beim Beten damals niedergeschlagen, schwer verletzt und ausgeraubt. „Es ist ein Wunder, dass sie überlebt hat“, sagte ihre Tochter im Zeugenstand im März dieses Jahres.
Brutaler Angriff im Heilbronner Deutschordensmünster: Gericht spricht Urteil
Das Landgericht Heilbronn hat nun entschieden: Der Angreifer wird auf unbestimmte Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Keiner könne kontrollieren, wann bei ihm eine manische Episode einsetze – und bevor Schlimmeres passiere, müsse das Gericht die Allgemeinheit schützen, so der Tenor der Entscheidung.

Der Mann leidet seit über 15 Jahren an einer bipolaren affektiven Störung und war deshalb immer wieder in stationärer psychiatrischer Behandlung. Bereits Wochen vor der Tat war er laut dem Vorsitzenden Richter Alexander Lobmüller auffällig geworden: Eine neue manische Phase begann, er litt unter massiven Schlafstörungen. Weil er sich zunehmend verspätete und seine Aufgaben nicht mehr erfüllte, verlor er schließlich seinen Job.
Kurz darauf sprang er in den Industriehafen, schwamm nackt im Neckar und irrte durch die Straßen. Nur einen Tag später kam es zum brutalen Angriff auf die Seniorin im Deutschordensmünster.
Raubüberfall in Heilbronner Kirche: Deswegen kommt eine Bewährungsstrafe nicht infrage
„Der Mann, der uns heute gegenübersitzt, hat nichts mit dem aus dem vergangenen Jahr zu tun“, sagte Richter Lobmüller. Die Medikamente zeigten Wirkung, doch die Krankheit sei unheilbar. „Dafür können Sie nichts. Das ist wie ein gebrochenes Bein.“ Aber eine Bewährungsstrafe komme deshalb nicht infrage. Auch das sogenannte stationäre Wohnen sei zuvor an mangelnden Strukturen gescheitert. Seitens des Gerichts sei man dafür offen gewesen.
Die Unterbringung in einer Psychiatrie auf unbestimmte Zeit sei „das Schlimmste“, was seinem Mandanten passieren könne, so Verteidiger Tobias Göbel. Er rechnet mit einer Aufenthaltsdauer von rund drei Jahren. Das Urteil ist rechtskräftig.
Prozess in Heilbronn: Dame nahm Entschuldigung ihres Angreifers an
Der gebürtige Backnanger ist den Prozess über ruhig und schuldbewusst aufgetreten. Er hat sich bei einigen Zeugen persönlich entschuldigen wollen, hat immer wieder betont, dass er bereut, was passiert sei und er nicht Herr seiner Sinne gewesen sei.
Die Tochter der angegriffenen Frau sagte im Zeugenstand, dass ihre Mutter dem Täter zwar nie wieder begegnen wolle, sie jedoch seinen Brief gelesen und seine Entschuldigung akzeptiert habe. „Sie verzeiht Ihnen. Aber sie bittet Sie, niemals wieder die Faust gegen irgendjemanden zu erheben.“
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