90-Jährige in Heilbronner Kirche überfallen: Warum Videoüberwachung abgelehnt wird
Eine 90-jährige Frau wurde im August beim Beten im Deutschordensmünster in Heilbronn brutal überfallen. Wie es der Frau heute geht und welche Konsequenzen die Kirche aus dem Vorfall zieht.
Die Tat im August hat viele Menschen schockiert: Eine 90-jährige Frau wurde beim Beten im Heilbronner Deutschordensmünster St. Peter und Paul von einem Mann ausgeraubt und getreten. Die Frau musste im Krankenhaus behandelt werden und erlitt eine Platzwunde am Kopf, blaue Flecken und Prellungen.
Der Angreifer kam zunächst in Untersuchungshaft, wurde aber inzwischen auf richterliche Anordnung vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht, nachdem ein Gutachten ergeben habe, dass auf Grund einer Erkrankung erhebliche Zweifel an der Schuldfähigkeit des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt bestehen, so die Rückmeldung der Staatsanwaltschaft Heilbronn auf Anfrage der Heilbronner Stimme.
Nach Raubüberfall in Heilbronner Kirche: 90-Jährige besucht wieder Gottesdienste
Pfarrer Roland Rossnagel berichtet, dass es der Frau mittlerweile wieder gut gehe. „Sie ist glücklich und nimmt jeden Tag am Gottesdienst teil.“ Auch den Raum, in dem der Überfall passierte, besuche sie wieder regelmäßig.
Er appelliert nicht nur an das Mitgefühl für die Frau, sondern auch für den Täter. „Was waren seine Motive? Wie ist es um seine innere Verfassung bestellt?“, fragt Rossnagel und ermutigt, sich diese Fragen zu stellen.
Pfarrer appelliert an Mitgefühl nach Raubüberfall in Heilbronner Kirche – auch für den Täter
Solche Menschen wie den Angreifer kenne man. Die Kirche sei ein offener Ort mitten in der Stadt, auch für diejenigen, die in ihrem Leben nicht zurechtkämen. „Auch für arme Menschen, denen es an Geld fehlt und die auf der Straße leben.“ Straftaten wolle er damit keineswegs rechtfertigen, sagt der Pfarrer, aber man müsse das Gesamtbild sehen.
Einem SWR-Bericht zufolge berät die Kirche derzeit über eine mögliche Videoüberwachung. Pfarrer Rossnagel widerspricht: „Das ist aktuell kein Thema. Die Hürden sind ziemlich hoch, und die Kirche ist ein öffentlicher Bereich.“ Zwar habe man die Überlegung schon einmal angestellt, doch im Moment komme eine Videoüberwachung nicht in Frage. „Wenn allerdings weitere schlimme Vorfälle passieren, werden wir das erneut prüfen.“
Videoüberwachung ist nur unter strengen Bedingungen möglich
Ein Blick in das Landesdatenschutzgesetz, Paragraf 20, zeigt: Eine Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Orten ist nur unter strengen Bedingungen zulässig.
Auf der Website der Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg – eine oberste Landesbehörde der Landesverwaltung – steht geschrieben: „Jeder Mensch hat das Recht, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen, ohne dass sein Verhalten permanent mit Hilfe von Kameras beobachtet oder aufgezeichnet wird. Videoüberwachungsmaßnahmen greifen daher in schwerwiegender Weise in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen ein."
Bloße Indizien würden nicht ausreichen. "Entweder muss es in der Vergangenheit bereits zu entsprechenden Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung gekommen sein oder es müssen beweiskräftige Tatsachen dafür vorliegen, dass solche in Zukunft begangen werden sollen.“ Dass bestimmte Objekte erfahrungsgemäß häufig Gegenstand von Straftaten, insbesondere Sachbeschädigungen, sind, genüge nicht.
Für die Polizei gelten spezialgesetzliche Regelungen aus dem Polizeigesetz
Das Polizeipräsidium Heilbronn bestätigt auf Stimme-Anfrage: „Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist nur in sehr engen Grenzen rechtlich zulässig. Diese hängen insbesondere davon ab, wer die Überwachung einrichtet und zu welchem Zweck.“ Für die Polizei gelten im Regelfall spezialgesetzliche Regelungen aus dem Polizeigesetz Baden-Württemberg.
Für andere Stellen wären andere rechtliche Vorschriften zu beachten wie beispielsweise das Landesdatenschutzgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz oder die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union.
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