Raserprozess in Heilbronn: Fällt heute das Urteil zum tödlichen Unfall in der Wollhausstraße?
Seit rund acht Monaten hält der "Raserprozess" das Heilbronner Landgericht in Atem. Am Montag könnte endlich das Urteil fallen - aber dafür muss eine entscheidende Hürde genommen werden.

Mit Spannung wird am Montag das Urteil der zweiten Großen Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts im sogenannten Raser-Prozess erwartet. War es Mord oder Totschlag? Oder womöglich fahrlässige Tötung? Und ist der Angeklagte nach Jugend- oder nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen? Für den Fall, dass die Kammer die zuletzt gestellten Anträge der Verteidigung ablehnt, ist der Richterspruch gegen 15 Uhr angekündigt.
Am 12. Februar vergangenen Jahres ist der damals 20 Jahre alte Angeklagte in seinem BMW mit rund 100 Stundenkilometern in der Heilbronner Wollhausstraße auf den Mercedes einer Familie gekracht, die gerade aus einer Tiefgarageneinfahrt fuhr. Laut dem verkehrstechnischen Gutachter hatte der Fahrer des Mercedes keine Chance, den Unfall zu verhindern. Er starb am Unfallort. Seine Frau und die beiden Kinder wurden zum Teil schwer verletzt.
Raserprozess vor Landgericht Heilbronn: Urteil lässt lange auf sich warten
"Dieser Prozess wird wohl nie enden“, hatte eine der Prozessbeteiligten am 23. Verhandlungstag gesagt. Denn Richter Alexander Lobmüller hat das Datum für das Urteil erneut verschoben. Vom 16. auf den 22. April. „Wir reden hier über lebenslänglich“, sagte Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf. Keine Kleinigkeit also, über die gerichtet wird. Je nachdem, wie das Urteil ausfällt, könnte der Fall deutsche Rechtsgeschichte schreiben.
Die Richter stehen vor einer schweren Entscheidung. Dass der Angeklagte den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen haben könnte, reicht für Mord nicht aus. Dafür müsste die Kammer dem Angeklagten mindestens bedingten Vorsatz und ein juristisches Mordmerkmal zweifelsfrei nachweisen. „Heimtücke“ käme infrage, wenn die Opfer arglos und damit dem Angriff wehrlos ausgesetzt waren. Am letzten Verhandlungstag hatte sich der Angeklagte überraschend zu seiner Tat geäußert.



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