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Tödliche Gewalt
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Tequilaflaschen-Prozess in Heilbronn: Urteil wegen Totschlags rechtskräftig

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Das Landgericht hat im Dezember 2022 einen Heilbronner zu mehr als zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Er soll seine Freundin mit einer Tequilaflasche totgeschlagen haben. Bis zuletzt hatte er die Taten bestritten.

Das Urteil im sogenannten Tequilaflaschen-Prozess vom Dezember vergangenen Jahres ist jetzt rechtskräftig. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Heilbronn hatte den damals 30 Jahre alten türkischen Staatsbürger für schuldig befunden, im November 2021 seine damalige Freundin mit einem Schlag mit einer Tequilaflasche auf den Kopf getötet, deren Kind geschlagen und dessen Kopf in einer Tür eingeklemmt zu haben.

Tequilaflaschen-Prozess in Heilbronn: Vater der Freundin zusammengeschlagen

Wegen Totschlags und gefährlicher Köperverletzung verurteilte die Kammer den Angeklagte zu elfeinhalb Jahren Gefängnis. Darüber hinaus sprach das Gericht weitere eineinhalb Jahre Haftstrafe aus, weil der Beschuldigte 2015 den Vater seiner damaligen Freundin zusammengeschlagen hat. Die Kammer ordnete zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Der Angeklagte hatte daraufhin Revision gegen das Urteil eingelegt, diese aber jetzt zurückgezogen.

 


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Der Prozess erregte im vergangenen Jahr öffentliches Aufsehen. Bis zuletzt hatte der Beschuldigte die Taten bestritten. Er behauptete unter anderem, seine Freundin sei unglücklich gestürzt, nachdem er sie gestoßen habe. Er habe die Wohnung verlassen wollen, seine Freundin hätte sich aber in den Weg gestellt, so die Version des Heilbronner Beschuldigten.

Opfer erzählte vor dem Tod vom Tathergang

Den tödlichen Schlag führte der Beschuldigte bei einem Pokerabend in der Wohnung des Vaters seiner Freundin aus. Täter und Opfer waren dabei allein in der Küche. Augenzeugen gab es nicht. Die Frau war aber nicht sofort tot, sondern starb in der Nacht an den Folgen der Verletzung. Dabei hat das Opfer den Tathergang einer Freundin geschildert, die sich an diesem Abend ebenfalls in der Wohnung aufhielt. Bei ihrer Vernehmung vor Gericht stand die Zeugin psychisch unter Druck. Sie hatte unter anderem Angst vor den Brüdern des Angeklagten.

Darüber hinaus musste der Prozess im ersten Anlauf abgebrochen und im September komplett neu aufgerollt werden. Grund: Im Juni erschien der Verteidiger des Angeklagten nicht zum Verhandlungstag, sondern meldete sich krank. Dadurch konnte das Gericht die gesetzlich vorgeschriebenen Unterbrechungsfristen nicht mehr einhalten. Der Prozess war geplatzt.

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