Heilbronner Totschlagsprozess: Richter schätzen Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin selbst ein
Im Heilbronner Totschlagsprozess mit der Tequilaflasche lehnt die Schwurgerichtskammer einen Antrag der Verteidigung ab. Die Anwälte des Angeklagten wollten die Hauptbelastungszeugin psychisch untersuchen lassen.

Ob die Hauptbelastungszeugin im Heilbronner Totschlagsprozess mit einer Tequilaflasche glaubwürdig ist oder nicht, werden die Richter der Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts selbst beurteilen. Laut dem Vorsitzenden Richter Martin Liebisch seien die Richter der Kammer dazu sehr wohl in der Lage. Einen gegenteiligen Antrag der Verteidiger des Angeklagten hat das Gericht deshalb am Mittwoch (14.12.) abgelehnt.
Rechtsanwalt Ralf Steiner hatte an einem der vorangegangenen Verhandlungstage beantragt, einen psychologischen Sachverständigen zu beauftragen, der die Glaubwürdigkeit der Zeugin prüfen solle. Als Begründung hatte der Verteidiger angeführt, die Zeugin leide nicht nur unter einer posttraumatischen Störung. Vielmehr wichen ihre Aussagen vor Gericht erheblich von ihren Angaben bei der polizeilichen Vernehmung ab. Und sie deckten sich auch in wichtigen Fragen nicht mit den Aussagen anderer Zeugen. Zudem habe sie während der mutmaßlichen Tatnacht unter Alkoholeinfluss gestanden.
Richter sehen keine Rückschlüsse auf besondere Umstände
„Das Gericht besitzt selbst die Sachkunde“, sagte Martin Liebisch. Die von der Verteidigung ins Spiel gebrachte Krankheit der Zeugin wirke sich nicht einschränkend auf deren Glaubwürdigkeit aus. Abweichende Aussagen seien häufig einer langen dazwischen liegenden Zeitspanne geschuldet. Und selbst wenn sich ihre Aussagen nicht mit denen anderer Zeugen decke, lasse das keine Rückschlüsse auf besondere Umstände zu, die das Gericht nicht berücksichtigen könne.
Der 30-jährige Angeklagte muss sich in diesem Prozess unter anderem wegen des Vorwurfs des Totschlags an seiner damaligen Lebensgefährtin verantworten. Laut Staatsanwältin Sabrina Klaiber soll er in der Nacht auf den 6. November 2021 der 31-Jährigen in der Wohnung ihres Vaters mit einer Tequilaflasche auf den Kopf geschlagen haben. Noch in der selben Nacht sei sie an den Folgen der Verletzung gestorben. Zuvor soll er den Sohn der Gestorbenen geschlagen und dessen Kopf in eine Zimmertür eingeklemmt haben. Außerdem soll er in der Halloweennacht 2015 zusammen mit seinen beiden Brüdern den Vater seiner damaligen Freundin zusammengeschlagen haben.
Plädoyers am Freitag
Am Freitag wird die Beweisaufnahme voraussichtlich geschlossen. Dann folgen die Plädoyers der Staatsanwältin, der beiden Rechtsvertreter der Nebenklage sowie der beiden Verteidiger des Angeklagten. Das letzte Wort wird der Beschuldigte haben. Das Urteil wird voraussichtlich am Mittwoch, 21. Dezember, um 15.30 Uhr gesprochen. Rechtsanwalt Lars Middendorf und der Angeklagte scheinen den beiden letzten Verhandlungstagen optimistisch entgegenzublicken. Zumindest klatschten sie sich am Mittwoch schon einmal ab.
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