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Stadt Heilbronn rechnet mit Überschreitung kritischer Corona-Marke

  
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Die Heilbronner Stadtverwaltung geht davon aus, dass eine kritische Corona-Kennzahl bald erreicht wird. Dann sind weitere Einschränkungen zu erwarten, betroffen wären auch Reisepläne der Heilbronner.

Am Montagnachmittag will die Verwaltung über konkrete Maßnahmen informieren. Überaschreitet  die Zahl der Neuinfektionen binnen sieben Tagen, berechnet auf 100.000 Einwohner, den Wert 50, sind zwingend weitere Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen notwendig. Am Sonntag lag Heilbronn bei 45. „Wir rechnen nicht damit, dass es demnächst wieder runter geht“, sagte eine Rathaussprecherin am Morgen. Eher sei das Überschreiten des Grenzwerts absehbar. 

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Heilbronn hat schon angedeutet, dass die maximal zulässige Personenzahl bei Veranstaltungen weiter eingeschränkt wird. Auch die Maskenpflicht soll dann ausgeweitet werden. Stuttgart hatte den kritischen Wert am Freitag überschritten und reagiert unter anderem mit einer Einschränkung des Alkoholkonsums an manchen öffentlichen Plätzen. Auch der Landkreis Esslingen gehört zu den Corona-Hotspots im Land

Im Fall des Falles sind auch Heilbronner vom umstrittenen Beherbergungsverbot betroffen. Hotels, Pensionen und Campingplätze dürfen keine Gäste aufnehmen, die aus einem inländischen Risikogebiet kommen. Maßgeblich ist der Inzidenz-Wert ab 50. Laut Verordnung gilt der Hotel-Bann nicht nur für jene, die in einem Risikogebiet gemeldet sind, sondern auch für alle, die sich dort aufhalten. Gemeint ist ein Aufenthalt von 48 Stunden am Stück, heißt es auf Nachfrage im Sozialministerium. Berufspendler, die nicht in Heilbronn übernachten, wären also im Ernstfall nicht betroffen. 


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Kommentare

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Peter Henschel am 12.10.2020 12:18 Uhr

Es ist nicht zu fassen, was hier abgeht. Allein auf der Basis von unseriösen PCR-Tests. Diese sind nicht einmal validiert, nachweislich nicht geeignet für Diagnostik! Entsprechende Klagen sind ja bereits am Laufen und mehr denn je zwingend notwendig! Maskenpflicht kollidiert mit dem StGB § 240, Nötigung. Die verfassungsgemäße Verhältnismäßigkeit ist schon lange überschritten. Diese Corona-Politik richtet schon längst mehr Schäden an, als das Virus selbst.

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