Staatsanwaltschaft stellt Verfahren im Fall Hesser ein
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat das Todesermittlungsverfahren im Fall Lothar Hesser eingestellt. Das teilte die Behörde am Donnerstagnachmittag mit. Die medizinische Versorgung des bekannten Gastwirts im Krankenhaus sei nicht zu beanstanden gewesen.

Der bekannte Heilbronner Gastwirt war Anfang August dieses Jahres im Krankenhaus unerwartet verstorben. Am frühen Abend des 2. Augusts hatte Hesser gegenüber seinen Mitarbeitern in der Gaststätte Kernerhöhe von einem Brennen im Mundbereich berichtet – infolge eines Insektenstichs.
Von einem Taxi wurde der 65-Jährige anschließend in die Klinik am Gesundbrunnen gebracht, von wo er nicht mehr zurückgekehrt war.Infolgedessen hatte die Heilbronner Kriminalpolizei die Ermittlungen aufgenommen, um die Todesumstände genauer zu untersuchen. Es ging, so hieß es damals, etwa darum, ob „Behandlungsfehler geschehen sind“. Die Obduktion des Leichnams kurz nach dem Tod brachte zunächst kein eindeutiges Ergebnis.
Die Staatsanwaltschaft teilt nun mit, dass „die Ermittlungen keine Anhaltspunkte für ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verschulden eines Dritten ergeben“. Und weiter: „Die medizinische Versorgung des Patienten ist nicht zu beanstanden.“ Die Staatsanwaltschaft führt den Tod des 65-Jährigen auf „die Verengung der Atemwege durch den Insektenstich“ sowie auf „das Hinzutreten weiterer gesundheitlicher Faktoren zurück“. Der Tod sei „letztlich nicht abwendbar“ gewesen.
Lothar Hesser hatte in den Monaten vor seinem Ableben über gesundheitliche Beschwerden geklagt.
Weitere Artikel zum Thema:
Große Betroffenheit nach dem Tod von Lothar Hesser