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SLK unterliegt: Darum ist die Kündigung von Oberärztin Regine Nessel unwirksam

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Die Chirurgin und SLK-Oberärztin Regine Nessel sieht in der Kündigung Diskriminierung, die SLK-Anwältin widerspricht. Was in einer neuen Verhandlung geklärt werden soll.

Regine Nessel (rechts) und ihr Hamburger Anwalt Arne Killmer. Ob und unter welchen Bedingungen die 57-jährige Klägerin weiter bei SLK arbeiten wird, ist offen.
Regine Nessel (rechts) und ihr Hamburger Anwalt Arne Killmer. Ob und unter welchen Bedingungen die 57-jährige Klägerin weiter bei SLK arbeiten wird, ist offen.  Foto: Valerie Blass

Update vom 29.09.23, 12 Uhr: Das SLK-Klinikum stellt Oberärztin Regine Nessel wieder ein.

 

Die fristlose Kündigung, die die SLK-Kliniken im April gegen ihre Oberärztin Regine Nessel ausgesprochen haben, ist unwirksam. Das hat das Arbeitsgericht Heilbronn unter Vorsitz von Richterin Anja Nägele-Berkner am Donnerstag in einer Kammerverhandlung mit zwei ehrenamtlichen Richterinnen entschieden.

Ob und unter welchen Bedingungen die 57-jährige Klägerin weiter bei SLK arbeiten wird, ist offen. Seit 2018 ist sie als Chirurgin in der Abteilung für Allgemein- und Viszeralchirurgie, also etwa Operationen des Magen, Darms oder der Speiseröhre, am Klinikum am Gesundbrunnen in Heilbronn beschäftigt.

SLK hat zwei weitere Kündigungen gegen Oberärztin ausgesprochen

Wie es für Nessel weitergeht, soll in einem zweiten Kammertermin entschieden werden, der voraussichtlich im Oktober stattfinden wird. Denn SLK hat Ende Juni zwei weitere Kündigungen gegen Nessel ausgesprochen, die dann Gegenstand dieser neuen Verhandlung sein werden.

Was bereits am Donnerstag klar wurde: Das Verhältnis zwischen Nessel und ihrem Arbeitgeber ist zerrüttet, auch wenn es sehr unterschiedliche Deutungen der Ursachen gibt. Nessel und ihr Hamburger Anwalt Arne Killmer stellten bei der Befragung durch Anja Nägele-Berkner die These in den Raum, dass es sich bei den Konflikten mit ihrem männlichen Vorgesetzen, dem noch relativ neuen Chefarzt der Abteilung, um Geschlechterdiskriminierung handeln könnte.


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Dem trat SLK-Anwältin Stephanie Jörger aus Offenburg entgegen. "Es geht nicht darum, dass der Chefarzt jemanden loswerden will. Das ist kein persönlicher Konflikt." Vielmehr gehe es darum, wie die Abteilung weiter funktionieren kann. Laut Jörger hätten mehrere Mitarbeiter signalisiert, selbst kündigen zu wollen, sollte Nessel auf ihre Position zurückkehren. Die Oberärztin gelte als arrogant und unfreundlich, und sie schreie Mitarbeiter an, so die Aussage der SLK-Seite.

Klägerin tritt vor Gericht ruhig auf und formuliert bedacht

Eine Sicht, die Regine Nessel mit ihrem Auftreten vor Gericht nicht bestätigte. Sie formulierte ruhig und bedacht und ließ sich an keiner Stelle aus der Fassung bringen. Zum konkreten Vorwurf, in einer Situation einen Mitarbeiter am Telefon angeschrien zu haben, damit dieser in den OP kommt, entgegnete sie, in ihrem Job gehe es darum, schnelle und klare Entscheidungen zu treffen, um im Zweifel Menschenleben zu retten. In der Kommunikation, auch mit Mitarbeitern aus anderen Kulturkreisen, sei es nicht immer einfach, Inhalte und Dringlichkeit angemessen zu vermitteln.


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Mögliche Lösungen liegen auf dem Tisch

Regine Nessel möchte gern weiter bei SLK arbeiten, zumindest so lange, bis sie die Bedingungen für eine medizinische Fortbildung erfüllt hat. Arne Killmer stellte den Vorschlag in den Raum, dass sie das als "Springer" tun könnte - die Chirurgin soll demnach in unterschiedlichen Abteilungen wie Gynäkologie oder Urologie nach Bedarf eingesetzt werden. Es sei nicht im Interesse von SLK, "dass die Klägerin gegenüber anderen Kollegen vorgezogen wird", entgegnete Stephanie Jörger auf diesen Vorschlag.

Anja Nägele-Berkner gab an Regine Nessel gewandt zu bedenken, "dass es auf Dauer nicht erfreulich für Sie sein wird, bei SLK zu arbeiten". Zusätzlich stellte sie eine Abfindung in Höhe von 180 000 Euro, einem Jahresgehalt, als möglichen Vorschlag des Gerichts in den Raum und plädierte im Sinne der Klägerin "auf eine schnelle Lösung, die Ihnen Rechtssicherheit verspricht".

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