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Verkauf von Silvesterfeuerwerk startet – das müssen Verbraucher wissen

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Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt am 29. Dezember – doch das Zünden ist nicht überall erlaubt. Was in Heilbronn, Bad Wimpfen und anderswo gilt, und worauf Verbraucher beim Kauf, Transport und der Lagerung achten müssen.

von unserer Redaktion und dpa

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Ab Montag, 29. Dezember, beginnt in Deutschland der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Bis zum Jahresende dürfen dann Raketen, Böller und Batterien über die Ladentheken gehen. Auch Onlineshops dürfen vorab bestellte Böllerware an den letzten drei Werktagen des Jahres an die Haustüren liefern lassen.

Feuerwerk nicht überall erlaubt – Erstmals Böllerverbot in Heilbronn

Doch nicht überall in Stadt- und Landkreis Heilbronn dürfen Feuerwerkskörper gezündet werden. In Bad Wimpfen gelten aufgrund des Denkmalschutzes spezielle Regeln. Und auch die Stadt Heilbronn hat erstmals ein Böllerverbot in weiten Teilen der Innenstadt erlassen. Das Hauptzollamt Heilbronn warnt im Vorfeld vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland.

Wer Feuerwerk kaufen oder zünden möchte, sollte die wichtigsten Rahmenbedingungen und Hinweise kennen. Ein Überblick.

Böller, Raketen und Batterien: Worauf Kunden beim Kauf achten sollten

Wer Feuerwerk der Kategorie F2 – zu der genannte Böller, Raketen und Batterien gehören - erwerben möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Sämtliche in Deutschland erhältliche Feuerwerkskörper müssen der Verbraucherzentrale NRW zufolge von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen sein. Käuferinnen und Käufer erkennen das am CE-Zeichen in Verbindung mit der Registriernummer (0589 für BAM) auf dem jeweiligen Feuerwerkskörper.

Ist das Feuerwerk geprüft und zugelassen? Die Verpackung verrät es.
Ist das Feuerwerk geprüft und zugelassen? Die Verpackung verrät es.  Foto: Frank Hammerschmidt/dpa

Wie viel Feuerwerk darf ich im Auto transportieren und zu Hause lagern?

Wer Feuerwerkskörper selbst im Handel kauft, sollte darauf achten, dass die jeweils geltenden Vorschriften für den Transport eingehalten werden. Dem Bundesinnenministerium zufolge dürfen pro Fahrzeug nämlich maximal drei Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse (NEM) transportiert werden.

Wer nur ein paar Knaller und Raketen kauft, dürfte an dieser Schwelle längst nicht kratzen. Ein einzelner Böller beinhaltet etwa bis zu fünf Gramm NEM, eine Rakete kann bis um die 20 Gramm NEM beinhalten. Die konkreten Zahlen können Verbraucherinnen und Verbraucher der jeweiligen Verpackung des gewünschten Produkts entnehmen.

Gelagert werden sollte das Feuerwerk kühl, trocken und außerhalb der Reichweite von Kindern. Heizkörper und Heizleitungen sollten sich nicht in unmittelbarer Nähe befinden, um eine ungewollte Auslösung zu vermeiden, rät die BAM. Feuer und offenes Licht in der Nähe sind ebenso tabu. In einem bewohnten Raum darf zudem maximal 1 Kilogramm NEM aufbewahrt werden. Ist der Raum unbewohnt und abgetrennt, dürfen höchstens bis zu 15 Kilogramm NEM gelagert werden.

Was ist mit Feuerwerk-Restbeständen aus dem Vorjahr zu tun?

Die BAM empfiehlt dringend, Restbestände nicht mehr zu verwenden. Zu groß ist die Gefahr einer unvorhersehbaren Reaktion. Stattdessen sollte das alte Feuerwerk einem Recycling- oder Wertstoffhof zur Entsorgung zugeführt werden.

Feuerwerk zum Jahreswechsel: Branche rechnet mit neuer Rekordnachfrage

Deutschlands Feuerwerkshersteller und -händler erwarten für Silvester 2024/25 erneut starke Verkaufszahlen. Marktführer Weco meldet ein zehn Prozent größeres Warenvolumen im Handel als im Vorjahr, Konkurrent Comet berichtet von einem moderaten Anstieg der Nachfrage. Die meisten Feuerwerkskörper stammen aus China, nur wenige Hersteller wie Weco produzieren noch in Deutschland.

 

Kritik an Böllern und Raketen bleibt: Umwelt- und Tierschützer fordern ein generelles Verbot, ebenso wie die Gewerkschaft der Polizei. Die Branche verweist auf Verbesserungen bei Material und Lautstärke sowie auf einen verantwortungsvollen Umgang der Mehrheit der Bevölkerung mit legalem Feuerwerk.

Wann und wo darf das Feuerwerk abgebrannt werden?

Nur an Silvester und Neujahr darf Feuerwerk ohne ansonsten entsprechend notwendige Erlaubnis der örtlichen Behörden abgebrannt werden. Das Bundesinnenministerium weist aber darauf hin, dass das Abbrennen von Böllern und Raketen in manchen Gemeinden nur zwischen 18 und 6 Uhr erlaubt ist.

In unmittelbarer Nähe von 

  • Kirchen,
  • Krankenhäusern,
  • Kinder- und Altersheimen,
  • Reet- oder Fachwerkhäusern,
  • sowie Bereichen mit großen Menschenansammlungen

ist das Zünden von Feuerwerk generell verboten. Gerade in vielen Großstädten gelten zudem bestimmte Verbotszonen in der Innenstadt.

Wie ist abgebranntes Feuerwerk zu entsorgen?

Sind die gezündeten Feuerwerksreste abgekühlt, gehören sie in den Restmüll. Laut Verbraucherzentrale NRW können sie nämlich giftige Rückstände enthalten und dürfen deshalb nicht ins Altpapier oder in die Wertstofftonne.

Ab dem 29. Dezember kann in Deutschland Feuerwerk erworben werden. Beim Transport und der Lagerung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher aber einige Vorgaben beachten.
Ab dem 29. Dezember kann in Deutschland Feuerwerk erworben werden. Beim Transport und der Lagerung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher aber einige Vorgaben beachten.  Foto: Lino Mirgeler/dpa-tmn

Welche Versicherung übernimmt, falls jemand zu Schaden kommt?

Kommen beim Zünden von Feuerwerkskörpern unbeabsichtigt Dinge oder andere Personen zu Schaden, sollten Verursacher nach Möglichkeit privat haftpflichtversichert sein. Wessen Auto Schaden nimmt, kann sich an seine Teilkaskoversicherung wenden, sofern der Verursacher unbekannt ist. War gezielter Vandalismus im Spiel, benötigt es eine Vollkaskoversicherung. Bei Schäden am Haus oder am Inventar greift die eigene Wohngebäude- beziehungsweise die Hausratversicherung.

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