Heilbronner Zoll warnt vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland
Immer wieder endet das Zünden von Silvester-Feuerwerk mit schweren Verletzungen. Der Heilbronner Zoll warnt vor dem Kauf von Pyrotechnik aus dem Ausland – und gibt Tipps, worauf Verbraucher achten sollten.
Der Jahreswechsel rückt näher – und damit auch die Zeit, in der vielerorts Feuerwerk gekauft wird. In Heilbronn herrscht an Silvester zwar ein Böllerverbot, Pyrotechnik ist aber nicht grundsätzlich untersagt. Der Heilbronner Zoll warnt in einer Mitteilung vor dem Kauf von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland oder online, denn das Zünden könnte unberechenbare Folgen haben. Worauf Käufer achten sollten.
Tonnenweise gefährliche Pyrotechnik entdeckt – „wird konsequent beschlagnahmt“
Wie der Heilbronner Zoll mitteilt, würden einige Produkte, die in benachbarten Ländern oder online angeboten werden, nicht den deutschen Sicherheitsstandards entsprechen. Jedes Jahr würden Zöllnerinnen und Zöllner bei Kontrollen und in Paketsendungen unter anderem nicht konforme und teils extrem gefährliche Pyrotechnik sicherstellen. Allein im Jahr 2024 seien es über sieben Tonnen gewesen, heißt es weiter.
Der Heilbronner Zoll rät, beim Kauf genau hinzuschauen und sich vorab zu informieren. „Alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper müssen getestet und mit dem CE-Zeichen versehen werden“, heißt es in der Mitteilung.
Die Einfuhr von nicht konformen Feuerwerk ohne CE-Kennzeichen nach Deutschland sei nach dem Sprengstoffgesetz verboten. „Es ist möglich, dass Feuerwerk aus dem Ausland diese geltenden Kriterien nicht erfüllt oder sogar gefälschte Zulassungszeichen verwendet werden.“ Derartige Pyrotechnik werde bei Kontrollen durch den Zoll „konsequent beschlagnahmt“. „Wer versucht, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen, macht sich strafbar.“
Sicherheit beim Kauf von Silvester-Feuerwerk: Heilbronner Zoll gibt Tipps
Wie sollen Verbraucher beim Kauf von Pyrotechnik am besten vorgehen? „Für die eigene Sicherheit sollte man auf Feuerwerkskörper verzichten, deren Herkunft man nicht klar nachvollziehen kann oder die keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung haben“, wird Marcel Schröder, Pressesprecher beim Hauptzollamt Heilbronn, in der Mitteilung zitiert. „Nicht auf Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar und sie zu nutzen, kann extrem gefährlich werden. Im schlimmsten Fall kann es zu Verbrennungen, Verätzungen oder gar dem Verlust von Gliedmaßen, Augenlicht oder Gehör kommen.“
Für bestimmte Kategorien und Arten von Feuerwerkskörpern ist außerdem eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Die Überwachung der Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den für das Sprengstoffrecht zuständigen Behörden der Bundesländer sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Zoll unterstützt diese Behörden bei der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen zu explosionsgefährlichen Stoffen.
Weitere Informationen zu den Bestimmungen und der konkreten Kategorisierung von Feuerwerk gibt es auf der Internetseite der BAM und des Zolls.
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