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Böllerverbot in Heilbronn an Silvester: Kommunen im Umland reagieren gelassen

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Trotz des Böllerverbots in Heilbronn erwarten umliegende Kommunen keine Ausweichbewegung. Die Bürgermeister setzen auf Vernunft und appellieren an Rücksicht auf Menschen und Tiere.


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Mit einer Allgemeinverfügung hat die Stadt Heilbronn erstmals ein Verbot für reine Knallkörper an Silvester ausgesprochen. Betroffen sind Böller, Kanonenschläge und Knallfrösche, die im gesamten Stadtgebiet – abgesehen von einem Bereich im nördlichen Industriegebiet – nicht gezündet werden dürfen. Hintergrund sind zunehmende Beschwerden über Lärm sowie der Wunsch nach mehr Gesundheits- und Tierschutz.

Doch führt das Verbot nun dazu, dass in die umliegenden Kommunen ausgewichen wird? Eine stichprobenartige Umfrage zeigt: Sowohl Bad Friedrichshall als auch Neckarsulm und Flein rechnen nicht damit.

Bad Friedrichshalls Bürgermeister Frey: „Die Menschen böllern dort, wo sie feiern“

In Bad Friedrichshall gilt weiterhin die allgemeine Polizeiverordnung. Bürgermeister Timo Frey sieht keine Gefahr, dass das Heilbronner Verbot zu einem Ausweichen in seine Kommune führt. „Die Menschen werden dort böllern, wo sie auch feiern“, sagt er. Einen Handlungsbedarf für zusätzliche Regelungen gebe es nicht.

Silvester in Heilbronn: Während Raketen weiterhin erlaubt sind, bleiben reine Knallkörper in diesem Jahr im Großteil der Stadt verboten.
Silvester in Heilbronn: Während Raketen weiterhin erlaubt sind, bleiben reine Knallkörper in diesem Jahr im Großteil der Stadt verboten.  Foto: Mario Berger

Gleichzeitig verweist er auf bestehende Schwierigkeiten bei der Kontrolle des Feuerwerksverkaufs. Gefragt sei vor allem der Einzelhandel: „Man kann die Problematik nie ganz in den Griff kriegen – allein aus personellen Ressourcen.“ Das gelte etwa, wenn Jugendliche illegale Böller erwerben oder Ältere für Jüngere etwas besorgen. Punktuell könne zwar auch der Ordnungsdienst eingreifen, aber Händler müssen laut Frey aufmerksam sein. Online-Bestellungen erschwerten dies zusätzlich.

Bad Friedrichshalls Bürgermeister wünscht sich gegenseitige Rücksicht bei Feiernden 

Der Bürgermeister warnt zudem vor gefährlichen Bastelanleitungen für selbstgebaute Böller im Netz. Beschwerden über Knallkörper an Silvester habe es bislang nicht gegeben – ausgenommen regelmäßige Hinweise von Hunde- und Tierhaltern, die sich jedes Jahr melden. „Es wird oft relativ lange geböllert, manchmal weit nach Mitternacht.“

Auch Müll sei seit Jahren ein Problem: Feuerwerksreste landen auf der Straße oder im Vorgarten der Nachbarn. Die Verursacher zu erwischen, sei in der Silvesternacht praktisch unmöglich. Sein Wunsch: mehr Rücksicht. „Wenn jeder auf Mitmenschen und Tiere achtet, ist schon viel gewonnen. Das beginnt in den Köpfen der Menschen, nicht auf behördliche Anordnung.“

Neckarsulm: Keine geeigneten Plätze für große Menschenansammlungen

Auch aus Neckarsulm heißt es, man rechne nicht mit einer Verlagerung des Böllerns. Die Stadt habe zudem keine zentralen Plätze, die sich für kollektive Silvesterfeuerwerke anbieten würden, erklärt Pressesprecher der Stadt, Andreas Bracht.

Außergewöhnliche Vorfälle habe es in den vergangenen Jahren nicht gegeben. Entsprechend sei auch kein eigenes Böllerverbot erlassen worden. In der Stadt gelten die üblichen gesetzlichen Regelungen: Feuerwerk und Böller sind unter anderem in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden tabu.

Ruhige Jahre in Flein – keine Hinweise auf Ausweichbewegungen

Fleins Bürgermeister Alexander Krüger teilt dieselbe Einschätzung. „Wir gehen nicht davon aus, dass sich das Abbrennen reiner Knallkörper aufgrund des Heilbronner Verbots in unser Gemeindegebiet verlagern wird.“ Hinweise darauf, dass Menschen gezielt ausweichen wollen, gebe es nicht. Daher seien auch keine besonderen Maßnahmen geplant.

Die vergangenen Jahre seien in Flein ruhig verlaufen. Es habe keine nennenswerten Vorkommnisse gegeben; kleinere Beschwerden über Feuerwerksreste seien vereinzelt eingegangen. Betroffen sei vor allem die Tierwelt, etwa in Bereichen mit Pferdehaltung. Insgesamt aber blieb die Nutzung von Feuerwerk im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

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